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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Mehrarbeit bei Witwern - gibt es eine gesetzliche Grundlage ihn aus der BV zur flexiblen Arbeitszeit herauszubekommen?

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heavy
Jan 2018 bearbeitet

hallo, wir hätten da folgendes problem. von einem kollegen ist im märz 07 die frau gestorben. er hat kinder im alter von acht und neun jahren. er ist dreischicht arbeiter. seine "normale" arbeit kann er nachkommen, das hat er soweit regeln können. nun gibt es in unseren betrieb aber eine BV zur"flexiblen arbeitszeit", die besagt das frühschicht samstag gearbeiten werden soll, und das das unternehmen mit einer ankündigungsfrist von zwei tagen den AN bis zu zehn stunden täglich max. 45 std. wöchentlich heranziehen kann. natürlich wurde das ganze jahr schon bis zum maximum gearbeitet und es hält auch noch wohl an. nun kommt unser chef an und sagt, das ist ja ganz traurig für den mann, aber das unternehmen kann für solche fälle nicht aufkommen und der besagte Witwer soll doch das mit seinen kindern irgendwie regeln und wieder flexibel arbeiten oder sich doch bitte nach einer neuen stelle umschauen. meine frage ist jetzt, gibt es eine gesetzliche grundlage um ihn aus der BV zur flexible Arbeitszeit herauszubekommen. ich wäre für hilfe wirklich sehr dankbar

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Community-Antworten (9)

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Lotte

30.10.2007 um 20:03 Uhr

heavy, aus der BV wird er wohl nur herauskommen, wenn die BV Ausnahmen vorsieht. Ob die BV allerdings rechtlich völlig korrekt ist, könnte m.E. mal von einem RA geprüft werden. Wie werden die Mehrarbeitsstunden eigentlich vergütet/ausgeglichen?

Aber: der AN kann doch erstmal so arbeiten, wie er es schafft. Wenn der AG das nicht akzeptieren kann/will, muss er ihn kündigen. Dann würde vor Gericht geklärt werden, ob die Gründe des AG ausreichend für eine Kündigung sind.

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heavy

30.10.2007 um 20:12 Uhr

@lotte, danke erst mal für deine mühe. Natürlich sieht unsere BV keine ausnahmen vor. Ob die BV so korrekt ist, ist momentan fraglich da sie auch vorsieht mal ein paar std. abzufeiern. die mehrarbeitsstd. sollten abgefeiert werden, wenn dies nicht möglich ist werden sie nach 12 monaten mit 25% vergütet. im moment ist es so, das fast jeder von uns um die 300std. gut hat und die std. die älter als 12Mon. sind ausgezahlt werden wobei wir immer noch bis zu 45Std. woche leisten

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Lotte

30.10.2007 um 20:47 Uhr

heavy, sieht denn die BV keine Obergrenze an Guthaben vor?

H
heavy

30.10.2007 um 21:12 Uhr

lotte, doch sind 300std.

C
carrie

30.10.2007 um 21:19 Uhr

Hallo Warum sollte aber trotz bestehender BV nicht der § 6 Nr.4, b) ArbZG für diesen Mitarbeiter gelten?

L
Lotte

30.10.2007 um 21:32 Uhr

carrie, ich glaube nicht, dass die Nachtarbeit das Problem ist, dachte es sind die Mehrarbeitsstunden.

heavy, wenn der MA auch 300h hat, dann kann ihm doch der AG z.Zt. gar nichts, oder?

H
heavy

30.10.2007 um 21:48 Uhr

lotte, selbst wenn er 300std hätte würde er diese ausgezahlt bekommen und müßte trotzdem weiterarbeiten. und es geht auch nur um die mehrarbeit.

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DonJohnson

30.10.2007 um 23:31 Uhr

@heavy

Welcher BR unterschreibt denn eine BV über Mehrarbeit von plus 300 Stunden???? Wieviel Minusstunden sind möglich?, das nur am Rande. Bin in ähnlicher Position, bei mir regelt das mein AV - wie sieht es bei dem Kollegen aus? Wurde AV geändert? dann ist er nciht mehr im Sinne der BV erreichbar

H
heavy

01.11.2007 um 18:00 Uhr

wir unterschreiben so eine BV. der AV von dem kollegen wurde nicht geändert, läst sich unser chef auch nicht drauf ein. haben bis 150 std. minus.

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