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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Abstimmung von Protokollen - was wären die Konsequenzen eines nicht ordentlich mit Mehrheit abgestimmten Protokolls?

V
vivi
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

habe gerade unsere "älteren" Protokolle aus diesem Jahr durchgeschaut, dabei ist mir aufgefallen, dass wir ein Protokoll vom Mai 5/0/5 abgestimmt haben und dieses ja abgelehnt ist. Wir haben es aber versäumt, das Protokoll in den nächsten Sitzungen nochmal abstimmen zu lassen. Können wir es jetzt noch abstimmen und was wären die Konsequenzen eines nicht ordentlich mit Mehrheit abgestimmten Protokolls????

Danke für Eure Hilfe :)

vivi

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Community-Antworten (2)

H
Hasan

30.10.2007 um 15:27 Uhr

Was steht den in dem Protokoll so wichtiges drin das du darüber neu abstimmen lassen willst. Überigens stimmen wir nicht über ein Protokoll ab, sondern genehmigen das Protokoll.

K
khel

30.10.2007 um 18:17 Uhr

Hallo,

im § 34 Abs. 1 BetrVG steht: "...Die Niederschrift ist von dem Vorsitzenden und einem weiteren Mitglied zu unterzeichnen. ..."

Meiner Meinung nach sind demnach die Sitzungsprotokolle gültig, wenn diese beiden Unterschriften vorhanden sind, auch wenn das Protokoll nicht von der Mehrheit der Sitzungsteilnehmer genehmigt wurde. Ihr braucht also die alten Protokolle nicht nochmal hervorzuholen.

Und mal ehrlich: weiss denn jede/r jetzt noch, was er/sie vor ein, zwei Jahren an einem bestimmten Protokoll noch auszusetzen hatte?

Viel wichtiger ist, dass die Beschlussfassungen alle korrekt abgelaufen sind.

Gruß khel

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