Zustimmung nötig - Telefonaufkommen von jedem AN soll 1 Woche lang erfasst werden?
hallo alle zusammen, in der Firma soll das Telefonaufkommen von jedem Arbeitnehmer 1 Woche lang erfasst werden und dann soll die Strichliste anonym abgebenen werden um in einer Hausarbeit ausgewertet zu werden. muss der BR hier zustimmen - da ja hier keine persö. Angaben gemacht werden sollen und eine einzelne Auswertung eines einzelnen Arbeitsplatzes nicht statt finden kann.
danke vorab für eine Antwort
Community-Antworten (4)
30.10.2007 um 12:31 Uhr
Hallo,
die Mitbestimmungspflich besteht auch dann, wenn nicht sofort die Personenüberwachung vermutet wird. Der BR hat hier dann die Aufgabe, zu prüfen oder durch einen Datenschutzbeauftragten pfüfen zu lassen, ob hier evtl. gegen geltende Rechte oder Vereinbarungen verstoßen wird. Der BR sollte in jedem Fall sein Recht geltend machen.
Gruß, Klaus
30.10.2007 um 12:37 Uhr
@smurf
könntest Du bitte dafür mal eine Fundstelle nennen?
30.10.2007 um 13:59 Uhr
Bei dem von ozean geschilderten Sachverhalt sehe ich erstmal kein MBR. Alles ist anonym. Die ausgewerteten Daten könnten der Überprüfung des Arbeitsaufkommens dienen und ggf. zur Personalplanung verwendet werden. Der BR sollte vom AG alle verfügbaren Informationen und Unterlagen zu dem Projekt/Studie/Hausarbeit* verlangen (gem. § 80 BetrVG ), um sich über Ziel und Nutzen der Aktion ein Bild machen zu können. Danach könnte ggf. die weitere Vorgehensweise im BR besprochen werden.
30.10.2007 um 16:26 Uhr
also ich würde selbst eine anonyme Aktion in Frage stellen....
Auch im Kollegenkreis wird solch eine Aktion aus folgenden Gründen nicht gerade begrüßt: Ist die Anonymität wirklich gewährleistet? Drohen Veränderungen? Sind Nachteile zu erwarten? Für uns als BR stellen wir natürlich die Anonymität in Frage, da Umfrageergebnisse mißbraucht werden könnten und u.U. gegen die Mitarbeiterinteressen sind, und sind überhaupt brauchbare Ergebnisse zu erwarten?
Solange Sinn und Zweck nicht bekannt sind, hat die GL nach § 80 Absatz 2 BetrVG die Informationspflicht zu erfüllen.
Verwandte Themen
BR stimmt Verstoß gegen Arbeitszeitgesetz wiederholt zu
ÄlterHallo, was kann man tun, wenn der BR immer wieder mal einen Antrag auf Überstunden des AG genehmigt, obwohl die Höchstarbeitszeit von 48 Std. in der Woche ohnehin schon überschritten wird. Die geltend
Zustand nach Nicht-Annahme aller BR-Anträge ... Bitte um Hilfe!
ÄlterZu einem Arbeitgeber-Antrag auf Versetzung gemäß BetrVG § 99 wurden folgende BR-Anträge gestellt: BR Antrag auf qualifizierte Zustimmungsverweigerung gemäß § 99.2.1 (Verstoß gg. KBV Stellenbesetzu
Verträge im Call-Center
ÄlterIch würde gerne mal eine Meinung zu einem Problem bei uns im Call-Center hören. Die meisten Mitarbeiter haben bei uns 20h Verträge, die bei Bedarf auf 10h runtergefahren werden können (So steht es in
Änderungskündigung - in jedem Fall nötig?
ÄlterHallo liebe Kollginnen und Kollegen, ich habe wieder einmal eine Frage. Zur Sache: Kollegen A wurde vor ca. einem Jahr von ihrer "alten" Abteilung in den Vertrieb, verbunden mit einem höheren
Zustimmung zur Kurzarbeit - Was passiert, wenn der BR seine Zustimmung nicht gibt?
ÄlterHallo BR-Kollegen und auch die anderen, bei uns soll die Kurzarbeit um ein weiteres halbes Jahr verlängert werden. Die GF will hierfür die Zustimmung vom BR. Nur Theoretisch: Was passiert, wen