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Nachgerücktes Mitglied während langfristigem Urlaub - inwiefern muß/ bzw. sollte der BR sich mit mir in Verbindung setzen?

P
Psycho
Jan 2018 bearbeitet

Hallo liebe Forumsleser, Kurzer Sachverhalt: Bis vor kurzem war ich Ersatzmitglied, habe mich dann für ein Jahr freistellen lassen und befinde mich noch in der Freistellung. Da nun ein weiteres Mitglied des Betriebsrates nun von uns gegangen ist und ich nun nachgerückt bin zum vollwertigen Mitglied, ist nun meine Frage, inwiefern der nun bestehende BR sich mit mir in Verbindung setzen muß/ bzw. sollte. Durch regelmäßigen Besuch von ein paar Arbeitskollegen, weiß ich, das man mich sogar ganz offizell an den Aushang als vollwertiges Mitglied gehängt hat.... nur vom BR erfahre ich nix... Was sollte ich Eurer Meinung tun ?

Danke schon mal im vorraus

5.502015

Community-Antworten (15)

W
Werner

30.10.2007 um 11:14 Uhr

Hallo Psycho, Du bist ordentliches BRM jedoch zeitweise verhindert.

P
Psycho

30.10.2007 um 11:19 Uhr

Danke Werner, für die schnelle Antwort. Das bedeutet also, das ich "KEINE" offizelle Benachritigung erhalte, ob ich überhaupt ein vollwertiges Mitglied sein möchte ?

C
carrie

30.10.2007 um 11:20 Uhr

Hallo Ich würde mich mit den anderen in Verbindung setzen, wie soll denn das sonst laufen wenn ihr Sitzung habt, laden sie dich dann auch nicht ein?

H
HF

30.10.2007 um 11:23 Uhr

Am besten wäre es natürlich, wenn sich jemand vom Gremium bei dir melden würde und dir mitteilt, das du jetzt ordentliches Mitglied im BR bist, das sollte eigentlich zu den Aufgaben des BRV gehören. Ich würde da bei einer der nächsten Versammlungen mal ein klärendes Gespräch mit allen suchen und einiges klären, denn das nachrücken heisst noch lange nicht, dass du die Aufgaben des ausscheidenden Mitgliedes automatisch übernimmst. Sprich es auch an, dass es dir nicht gefällt, das du z.B. nicht informiert wurden bist, dass du jetzt ein ordentliches Mitglied bist sondern es so nebenbei erfahren hast. Ihr solltet euch mal dringend zusammensetzen und klärende Gespäche führen ob ihr überhaupt miteinander arbeiten wollt, denn so hört sich das nicht bei dir an.

P
Psycho

30.10.2007 um 11:23 Uhr

Hallo carrie,

Nein, ich bekomme keinerlei infos, wobei meine email dort extra vor beginn meiner Freistellung hinterlegt wurde ( extra für infos wann z.B. BV´s sind etc.)

C
carrie

30.10.2007 um 11:23 Uhr

@Psycho Eigentlich sollten sie dich schon erstmal fragen, ob du das Amt überhaupt annehmen möchtest, merkwürdig dass das nicht passiert ist.

P
Psycho

30.10.2007 um 11:30 Uhr

Hallo HF, Soweit ich von Arbeitskollegen gehört habe, wurde unserem BRV nahegelegt zu kündigen ( wobei ich nicht weiß, inwiefern dies der Wahrheit entspricht [ da keine info´s])... ergo scheint bei uns einiges im "Busche" zusein.... nur leider kann ich selbst in naher Zukunft an keiner der Sitzungen teilnehmen. Deswegen ja auch meine Frage, muß sich der BR mit mir in Verbindung setzen ????

W
Werner

30.10.2007 um 11:34 Uhr

Nein muß er nicht da Du offiziell verhindert bist!

U
uhu

30.10.2007 um 14:21 Uhr

@carrie wieso fragen, ob Psycho "das Amt annehmen möchte"? Ersatzmitgliedschft ist Resultat der BR Wahl. Nachrücken ist gesetzlich geregelt, ebenso wie offizielle Verhinderung. Aber Psycho wird aufgrund der Verhinderung nunmehr durch ein anderes Ersatzmitglied im BR vertreten. So steht es geschrieben. Es sei denn, Psycho will trotz ruhendem(?) Arbeitsverhältnis das BR Amt selbst ausüben, durch Teilnahme an den Sitzungen und Wahrnehmung der übrigen BR Aufgaben. Dann sollte sich Psycho aber mal beim BR blicken lassen.

C
carrie

30.10.2007 um 14:48 Uhr

@ uhu bei uns im BR war es letztendlich so, dass viele der Nachrücker plötzlich gar nicht mehr in den BR wollten als sie an der Reihe waren. Ich habe mich zwar das eine oder andere mal gefragt, warum die sich überhaupt haben aufstellen lassen, aber das steht bei unserer Firma auf einem anderen Blatt. Trauriges Ergebnis: von 25 Leuten auf einer Liste (8 davon im BR), sind mit den 8 BR Leuten noch gerade mal 2 Ersatzmitglieder übrig! Oft ist es ja auch so, dass manche es sich nach langer Zeit doch anders überlegen, nachdem sie mitbekommen was dieser Job von ihnen fordert. Fragen sollte man in jedem Fall trotzdem, auch wenn es nirgends steht.

P
Psycho

30.10.2007 um 14:57 Uhr

Hi uhu,

Nur um noch ein paar unklarheiten zu beseitigen. Ich hatte mich zwischenzeitlich ein paarmal mit dem BR in Verbindung gesetzt ( per Telering), aber keiner sagte mir, das ich nun vollwertiges Mitglied bin, desweiteren hatte ich gefragt, wann die nächste Sitzung ist.... Antwort:" wir schicken dir nen email"... auf die ich immernoch warte... Also, ich befürchte eher das HF recht hat und die lieber nichts weiter mit mir zutun haben möchten...wieso auch immer ( oder anders ausgedrück: aus den Augen, aus dem Sinn)

U
uhu

30.10.2007 um 15:13 Uhr

@psycho als du in die (Arbeits-)Freistellung gegangen bist hast du doch bestimmt den BRV über deine Verhinderung informiert, z.B. ob und wie lange du dem BR nicht zur Verfügung stehts, oder ??? Wenn ja, dann siehe oben 79501 - wenn nein, dann hast du es entweder vergessen, dann siehe 79501 oder du hast dem BRV mitgeteilt, dass du für BR Aufgaben weiterhin zur Verfügung stehts, dann hat der BRV seine Pflichten verletzt und das solltest du dann mal klarstellen. Schließlich hast du einen Wählerauftrag!, den du ggf. auch während deiner (Arbeits-)Freistellung ausführen möchtest.

E
ego112

30.10.2007 um 15:45 Uhr

@Psycho Dad, um einmal etwas hinzuzufügen bezüglich "wir schicken Dir nen email..." schaue Dir den Fred 17425 doch mal genauer an. Dort werden Sie geholfen.

U
uhu

30.10.2007 um 16:30 Uhr

@ego112 wie sucht man einen Fred und speziell den 17425???

W
Werner

31.10.2007 um 07:22 Uhr

Hallo uhu, im Suchfeld 17425 eingeben und auf suchen klicken! Fertig.

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