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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Internetauftritt und Firmengründung - Inwiefern hätte der BR im Vorfeld in die Gründung miteinbezogen werden müssen?

B
brzi
Jan 2018 bearbeitet

Liebe Leserinnen und Leser,

für unseren Verlag (XXX Verlags GmbH) ist ein neuer Internetauftritt geplant. Um dem neuen Internetauftritt eine herausgehobene Bedeutung zu verleihen, wurde ein neues Unternehmen gegründet (XXX Online GmbH & Co.KG).

Dem Betriebsrat ist dies, 5 Minuten bevor die Belegschaft informiert wurde, mitgeteilt worden. Der Online Verlag besteht aus der gleichen Geschäftsführung und -leitung wie die Verlags GmbH. Eine Einstellung von ArbeitnehmernInnen ist nicht geplant.

Inwiefern hätte der BR im Vorfeld in die Gründung miteinbezogen werden müssen? Wir sind sehr überrascht über diese Art des Umganges und können schlecht beurteilen, inwiefern ein anderer Umgang berechtigter wäre.

Über Eure Meinung werden wir uns sehr freuen!

5.24003

Community-Antworten (3)

L
Lotte

25.06.2007 um 11:56 Uhr

brzi, im Zuge der vertrauensvollen Zusammenarbeit hätte Euch der AG sicher früher unterrichten können/sollen. Einen Rechtsanspruch habt Ihr m.E. nicht, da keine Veränderungen für MA geplant sind.

A
Agathe

27.06.2007 um 00:33 Uhr

Hallo,

miteinbezogen werden -> müssen

K
Kölner

27.06.2007 um 00:38 Uhr

@Agathe Warum? Gar nicht...

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