Wie verhalten wir uns bei einer Kündigung, die wir eigentlich für richtig halten?
Hallo zusammen,
wir sind vom AG darüber informiert worden, dass er sich von einer Mitarbeiterin trennen möchte. Sie ist seit knapp 3 Jahren im Unternehmen, anfangs im Vertrieb, inzwischen liegt ihr Aufgabenschwerpunkt in der Beratung. Leider ist sie auch dort nicht erfolgreicher da ihr jegliches "Kundenfeeling" fehlt. Vor einigen Monaten wurden wir um Rat gefragt, ob es aus unserer Sicht eine Idee gibt, wie man der Mitarbeiterin helfen könnte und wir haben mit dem AG Schulungsmassnahmen diskutiert. Es hat mehrer Gespräche zwischen dem AG und der Mitarbeiterin über ihr Verhalten beim Kunden und ihre mangelnde Organisationsfähigkeit gegeben, aber sie ist überzeugt, alles richtig zu machen. Wir würden als BR einer Kündigung gerne wiedersprechen, um ihr die Gehaltsfortzahlung während eines Kündigungschutzklage-Verfahrens zu sichern, haben aber keine richtigen Gründe für den Wiederspruch. Könnten wir Zweifel an ausreichenden Schulungsmassnahmen anführen? Kündigungen sind in unserem Unternehmen ausgesprochen selten und wirklich die letzte Möglichkeit. Daher haben wir keine Erfahrung mit einer solchen Situation und ich würde mich sehr über Unterstützung freuen.
Community-Antworten (10)
11.12.2012 um 00:36 Uhr
@Grenzgänger Formulierungsvorschlag: "Sehr geehrter AG, Wir haben als BR heute die Kündigungsanhörung für Frau xxx erhalten. Vielen Dank dafür.
Der BR hat sich bzgl. Ihres Kündigungsbegehren intensiv Gedanken gemacht und leider keinen Widerspruchsgrund gegen diese Kündigung im Sinne des § 102 BetrVG finden können. Noch nicht einmal Bedenken sind uns eingefallen, da die Kollegin xxx in der Vergangenheit eine Vielzahl von Warnungen von uns und Ihnen erhalten hat. Ganz im Gegenteil hat sie es noch nicht einmal für nötig befunden, ihr Verhalten zu hinterfragen, Kritik anzunehmen oder gar zu ändern.
Wir können demnach nichts gegen die geplante Kündigung von Frau xxx anführen und erbeten daher, Frau xxx die Kündigung auszusprechen. Wir denken, dass dies der beste Weg und das beste Ergebnis für alle Seiten ist.
Der Kollegin wünschen wir natürlich für ihre Zukunft alles Gute und denken, dass ihr bei einer anderen Firma mit anderen Aufgabengebieten, einem entsprechenden Eigenwillen und einer neuen Umgebung ein neuer Arbeitsmut und eine neue Arbeitslust eingehaucht werden kann. Dieser wird es ihr zukünftig wieder ermöglichen, so unsere offene und ehrliche Beurteilung, vom 'low performer' zum 'high potential' aufzusteigen.
Wir bedanken uns für die faire, vertrauensvolle, rechtzeitige und natürlich meinungskonforme Anhörung zur Kündigung nach § 102 BetrVG. Natürlich bedauern wir es sehr, der Kündigung nicht widersprechen zu können.
Mit besten Grüßen Ihr ergebener BR"
11.12.2012 um 07:26 Uhr
Hallo,
nicht äussern=Zustimmung!
MFG
11.12.2012 um 08:22 Uhr
Denn Kuendigungsgrund, welchen der AG zugrunde legt, waere interresant. Die Messlatte bei Verhaltensbedingter Kuendigung ist hoch. Damit scheitern die meisten AG vor Gericht. Wende dich doch an die Gewerkschaft bei der Formulierung des Wiederspruchs. Da auch Personaller hier lesen, will ich hier keine Einzelheiten angeben. Sehe hier gute Chancen das die Kolleginn einen Prozess gewinnt. Habt ihr denn schon mit ihr darueber gesprochen? Googeln hilft auch weiter. Wenn der AG sie loswerden will, kann er ihr doch ein finanzielles Angebot machen. Einen Wiederspruch zu formulieren ist nicht so schwer. Viel Glueck bei eurer Entscheidungsfindung.
11.12.2012 um 09:31 Uhr
grenzgänger, sicher könnt ihr mangelnde schulungen anführen. je nach kündigungsgrund könnt ihr auch über einen anderen arbeitsplatz ohne kundenkontakt nachdenken. ihr solltet einen widerspruch formulieren, den rest entscheidet dann der richter. vor allem solltet ihr dringend mit der kollegin reden. welche informationen hat der arbeitgeber euch zukommen lassen? läuft die anhörungsfrist schon?
was von zwei usern an unterstützung gegeben wurde..... peinlich
11.12.2012 um 09:37 Uhr
@ Nubbel Also ich fand Kölners Beitrag alles andere als peinlich. Bei der Überschrift "Wie verhalten wir uns bei einer Kündigung, die wir eigentlich für richtig halten?" in Verbindung mit dem Inhalt finde ich den Sarkasmus mehr als angebracht.
11.12.2012 um 09:42 Uhr
@Bakunin :-))
Bestimmt wird ihr wieder was einfallen um Dich jetzt zu denunzieren. Klasse, man kann die Uhr danach stellen...
11.12.2012 um 09:49 Uhr
bakunin, du bist ein guter mensch!
11.12.2012 um 10:55 Uhr
Ich bin auch der Meinung, dass der Wiederspruchsgrund "Weiterbeschäftigung nach zumutbaren Schulungsmaßnahmen" mit dem Hinweis darauf, dass die bisherige Schulung nicht ausreichen oder nicht die richtige war, die richtige Vorgehensweise.
Möge das Gericht entscheiden - oder zuvor eine gütliche Einigung erzielen.
11.12.2012 um 11:17 Uhr
Es handelt sich hier wohl um einen unerfahrenen BR. Da kann es dann auch schon einmal eine ungeschickte Fragestellung geben. Das bedeutet NICHT falsche Frage. Aber es kann und besonders hier dann, nett gesagt falsche Antworten geben. Ob solche dann hilfreich sind und RICHTIG verstanden werden????
11.12.2012 um 11:46 Uhr
@BRMetall Du musst sie ja nicht verstehen...
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