Erstellt am 27.05.2019 um 14:14 Uhr von Catweazle
Damit Überstunden für BR-Arbeit vergütet werden müssen diese aus betriebsbedingten Gründen außerhalb der persönlichen Arbeitszeit liegen. Die Vergütung erfolgt erst einmal durch Freizeitausgleich. Ich behaupte einfach mal, dass ein BR der Überstunden macht schlecht organisiert ist.
Erstellt am 27.05.2019 um 14:30 Uhr von Cyber99
Hier ein hilfreicher Link zum Thema:
https://www.kluge-seminare.de/br-portal/wissen/betriebsratsmitglieder/betriebsratsmitglied-ausgleich-fuer-betriebsratstaetigkeit-ausserhalb-der-arbeitszeit/
Wenn die Voraussetzungen gegeben sind, solltet ihr den Arbeitgeber per Beschluss auffordern die Überstunden zu vergüten oder Freizeitausgleich zu gewähren.
Weigert sich der Arbeitgeber, dann müsst ihr weitere Schritte in Erwägung ziehen.
Die BR-Mitglieder haben in Ihrem Ehrenamt keinen Vorgesetzten. Daher klare Trennung zwischen Dienst und Ehrenamt. Wenn durch das Ehrenamt Überstunden anfallen, die die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen, dann sollten diese einfach an die Personalabrechnung weitergemeldet werden. Das lässt sich aber auch so regeln, dass die Stunden an den Vorgesetzten gemeldet werden, der diese dann weitergibt. Zu genehmigen oder zu verifizieren hat er hier aber überhaupt nichts.
Erstellt am 27.05.2019 um 17:32 Uhr von jimbob2019
Ein Br kann für seine Mehrarbeit nur ein Freizeitausgleich bekommen. Auszahlen geht nicht da es nach ein in Geld leigender Vorteil wäre, was nicht erlaubt ist.
Erstellt am 28.05.2019 um 04:04 Uhr von BRHamburg
Überstunden eines BR Mitglieds (die korrekt entstanden sind) sind innerhalb von einem Monat aus zugleichen. Nach dieser Frist sind sie wie normale Überstunden zu behandeln und können auch ausbezahlt werden.
Erstellt am 28.05.2019 um 06:59 Uhr von ExBoMa
Ist der Vorsitzende freigestellt?
Dann könnte er Pech haben, da die Stunden dann vermutlich kaum betriebsbedingt endstanden sind, da er ja "nur für den BR" arbeitet.
Wenn er nicht zu 100% freigestellt ist, muss der AG ihn für BR Arbeit freistellen. Fallen dann aber noch mehrstunden an, kann man auch so argumentieren, dass die "normale" Arbeit die Mehrarbeit war. Die zeitliche Lage der BR Arbeit dürfte keinem Beschränkungen unterliegen, da es sich ja um ein Ehrenamt handelt.
Das ganze ist aber mein persönliches subjektives Rechtsverständnis. Vermutlich gibt es heir auch andere berechtigte Meinungen.