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Überstunden Betriebsrat

O
OPI-62
Mai 2019 bearbeitet

Vielleicht könnt ihr mir ja helfen:

Der Betriebsratsvorsitzende möchte seine für den Betriebsrat geleisteten Überstunden ausgezahlt bekommen. Dies wird aber verweigert, da die Stunden verifiziert und genehmigt (unterschrieben) werden müssen. Meine Fragen: Wer ist der Vorgesetzte des Betriebsratsvorsitzenden? Nach meinem Kenntnisstand gibt es keinen. Wer kann dann unterschreiben? Reicht ein Beschluss des BR´s zur Auszahlung der Überstunden?

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Community-Antworten (5)

C
Catweazle

27.05.2019 um 16:14 Uhr

Damit Überstunden für BR-Arbeit vergütet werden müssen diese aus betriebsbedingten Gründen außerhalb der persönlichen Arbeitszeit liegen. Die Vergütung erfolgt erst einmal durch Freizeitausgleich. Ich behaupte einfach mal, dass ein BR der Überstunden macht schlecht organisiert ist.

C
Cyber99

27.05.2019 um 16:30 Uhr

Hier ein hilfreicher Link zum Thema:

https://www.kluge-seminare.de/br-portal/wissen/betriebsratsmitglieder/betriebsratsmitglied-ausgleich-fuer-betriebsratstaetigkeit-ausserhalb-der-arbeitszeit/

Wenn die Voraussetzungen gegeben sind, solltet ihr den Arbeitgeber per Beschluss auffordern die Überstunden zu vergüten oder Freizeitausgleich zu gewähren. Weigert sich der Arbeitgeber, dann müsst ihr weitere Schritte in Erwägung ziehen.

Die BR-Mitglieder haben in Ihrem Ehrenamt keinen Vorgesetzten. Daher klare Trennung zwischen Dienst und Ehrenamt. Wenn durch das Ehrenamt Überstunden anfallen, die die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen, dann sollten diese einfach an die Personalabrechnung weitergemeldet werden. Das lässt sich aber auch so regeln, dass die Stunden an den Vorgesetzten gemeldet werden, der diese dann weitergibt. Zu genehmigen oder zu verifizieren hat er hier aber überhaupt nichts.

J
jimbob2019

27.05.2019 um 19:32 Uhr

Ein Br kann für seine Mehrarbeit nur ein Freizeitausgleich bekommen. Auszahlen geht nicht da es nach ein in Geld leigender Vorteil wäre, was nicht erlaubt ist.

B
BRHamburg

28.05.2019 um 06:04 Uhr

Überstunden eines BR Mitglieds (die korrekt entstanden sind) sind innerhalb von einem Monat aus zugleichen. Nach dieser Frist sind sie wie normale Überstunden zu behandeln und können auch ausbezahlt werden.

E
ExBoMa

28.05.2019 um 08:59 Uhr

Ist der Vorsitzende freigestellt? Dann könnte er Pech haben, da die Stunden dann vermutlich kaum betriebsbedingt endstanden sind, da er ja "nur für den BR" arbeitet. Wenn er nicht zu 100% freigestellt ist, muss der AG ihn für BR Arbeit freistellen. Fallen dann aber noch mehrstunden an, kann man auch so argumentieren, dass die "normale" Arbeit die Mehrarbeit war. Die zeitliche Lage der BR Arbeit dürfte keinem Beschränkungen unterliegen, da es sich ja um ein Ehrenamt handelt. Das ganze ist aber mein persönliches subjektives Rechtsverständnis. Vermutlich gibt es heir auch andere berechtigte Meinungen.

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