Beurteilungsbogen für einen MA
Guten Morgen,
ich bin am Freitag zu einem MA Gespräch eingeladen worden. Ursprung war ein BEM Gespräch, an dem kein BR Mitglied teilgenommen hat. In diesem BEM Gespräch wurde beschlossen, dass auf Grund der vorhandenen Krankheit ein Abteilungswechsel durchgeführt werden soll. Der MA war damit einverstanden und froh, dass dies überhaupt möglich ist. Nach 6 Monaten wollte man dann nochmal zusammen kommen, um darüber zu sprechen, wie es so läuft. Diese 6 Monate waren nun rum. Bevor der Termin anstand, habe ich mich mit dem MA zusammen gesetzt und da erzählte er mit nebenbei, dass er monatlich nach dem Schulnotenssytem beurteilt wird. (wie läuft die Einarbeitung, wie ist die "Performance", …) Da war ich schon stutzig. Diese Beurteilung war angeblich im BEM kein Thema und kam für den Kollegen auch überraschend.
Nun stand das Gespräch an und ich bin bald aus allen Wolken gefallen. Nichts von wie geht es ihnen jetzt gesundheitlich, war der Wechsel positiv für die gesundheitliche Entwicklung...?? Nein, es wurden die 6 Beurteilungen vorgelegt und das Ganze entwickelte sich zu einem ernsten Personalgespräch. Ich bin dann dazwischen gegrätscht und habe angemerkt, dass dies nicht die Basis für das Gespräch hier heute wäre. Die Einladung hatte doch deutlich einen anderen Titel.
Ziemlich viel Text, sorry....
Meine Frage: Ist so ein Fragebogen erlaubt? Ohne Kenntnis des BR? §94 ?
Zur Aufklärung: Der Kollege hatte bedingt durch seine Krankheit in 2018 noch Urlaub und weitere zusätzliche Stunden, die er für Reha Maßnahmen in Anspruch genommen hatte. Dies wurde im ersten BEM auch vereinbart. Darüber hinaus hatte er in den letzten Wochen seine Meisterprüfung und dafür auch einige Tage frei. Auch dies war akzeptiert. Nun warf man ihm mangelnde Performance vor. "Er sei ja kaum da gewesen".
Warum kein BR beim ersten BEM dabei war? Ich bin erst seit Januar im BR (Nachrücker) und nach Rückfrage war der damals eingeladene BR wohl krank und es ist kein Ersatz gekommen oder der Termin verschoben worden.
Community-Antworten (3)
27.05.2019 um 10:02 Uhr
Ja, § 94 BetrVG trifft es voll. Beim BEM ist ein BR nur dabei, wenn der Mitarbeiter es wünscht - hat er wohl nicht. Dennoch- individuelle Vereinbarungen ersetzen nicht die Mitbestimmung. Also fordert den AG auf, die Beurteilungsbögen einzustampfen.
27.05.2019 um 10:02 Uhr
Eigendlich hatte beim ersten BEM schon ein BR dabei sein müssen. Was die Bewertungsbögen betrifft seit Ihr und die SBV in Mitbestimmung. Also sofort AG zur Stellungnahme und unterlassung auffordern und euch alle Information für die Bewertungsbögen zur Vorlage in Gremium holen.
Auch was BEM betrifft, am besten eine BV ausarbeiten.
27.05.2019 um 10:51 Uhr
Danke für eure Rückmeldung. Dann werde ich gleich mal zum AG gehen und mit ihm nochmal darüber sprechen.
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