Hallo zusammen,

wir haben mal wieder eine Frage;

Wir wollen eine Betriebsversammlung machen, eigentlich wie immer. Nun hat sich die GF darüber beschwert, dass seine leitenden Angestellten nicht eingeladen wurden bzw. das der BR dies versäumt hätte und das gefälligst nachholen soll. Im BetrVG steht aber lediglich drin, dass der AG einzuladen ist und leitende Angestellte Gast auf der Versammlung sind, aber vom AG als Sachverständige etc. benutzt werden können.

Müssen wir die nun einladen oder nicht - wenn ja, welche gesetzliche Grundlage steckt dahinter?

Vielen Dank im voraus für schnelle Antworten.