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Betriebsversammlung - wer muss eingeladen werden?

M
Monk
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

wir haben mal wieder eine Frage;

Wir wollen eine Betriebsversammlung machen, eigentlich wie immer. Nun hat sich die GF darüber beschwert, dass seine leitenden Angestellten nicht eingeladen wurden bzw. das der BR dies versäumt hätte und das gefälligst nachholen soll. Im BetrVG steht aber lediglich drin, dass der AG einzuladen ist und leitende Angestellte Gast auf der Versammlung sind, aber vom AG als Sachverständige etc. benutzt werden können.

Müssen wir die nun einladen oder nicht - wenn ja, welche gesetzliche Grundlage steckt dahinter?

Vielen Dank im voraus für schnelle Antworten.

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Community-Antworten (2)

S
Sternburg

29.10.2007 um 13:41 Uhr

Leitende Angestellte können als Gäste an der BV teilnehmen, wenn der AG oder der BR keine Einwände hat. (Fitting 22. Auflage, § 42 BetrVG, Rn. 15)

Nach meiner Kenntnis steht nirgends geschrieben, dass leitende Angest. explizit eingeladen werden müssen.

D
DonJohnson

29.10.2007 um 16:23 Uhr

Hallo. Ich würde ganz genau hinsehen, ob es sich in euerm Fall um leitende Angestellte handelt. Auch dieser Begriff ist diffiniert.

  • Nach §5 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 BetrVG sind solche Beschäftigte leitende Angestellte, die befugt sind, selbständig (d. H. ohne einen anderen fragen zu müssen) einzustellen und zu entlassen. Siehe hierbei auch bitte Betriebsratspraxis A bis Z von Christian Schoof. Darum, sind es bei euch wirklich alles leitende Angestellte? Ansonsten hat Sternburg recht.

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