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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Softwareeinsatz ohne Zustimmung des BR - Wie soll sich der BR hier verhalten?

S
schubi1
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, wir haben eine BV zu Arbeitnehmerüberwachung und Datenschutz, wonach neue Software nur mit Absprache des BR eingesetzt werden darf. Nun komme ich von einer Dienstreise zurück und erfahre, dass eine "PC-Hard- und Software-Inventarisierung" durchgeführt wird, und zu diesem Zweck "eine kleine Ferninstallation" durchgeführt wird. Die benutzte Software ist Criston Precision.

Wie soll sich der BR hier verhalten?

Vielen Dank im voraus.

Mit freundlichen Grüßen Steffen

4.95201

Community-Antworten (1)

K
Konrad

29.10.2007 um 13:53 Uhr

Hallo Steffen Hallo nun ja Criston Precision Desktop Management, bietet bei Missbrauch genügend Anhaltspunkte für Arbeitnehmerüberwachung. Man kann dem AG die Anschaffung oder Anwendung solch einer Software nicht generell verbieten, aber dien Anwendungszweck und die Datenauswertung gesetzeskonform machen.

Wenn in der BV tatsächlich drin steht, dass neue Software nur mit Absprache des BR eingesetzt werden darf, bleibt nur die Anwendung der Software zu untersagen, bis BR die Software frei gibt.

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