W.A.F. LogoSeminare

BR braucht Hilfe Betriebsratsmitglied zwangsversetzt - was können wir als BR Mitglieder dagegen tun?

I
Iris
Jan 2018 bearbeitet

Bei uns im Betrieb, soll ein Betriebsratsmitglied Zwansversetz in ein anderes Verkaufshaus versetzt werden, was können wir als BR Mitglieder dagegen Tun?

5.00107

Community-Antworten (7)

C
carrie

28.10.2007 um 21:05 Uhr

Hallo ihr könnt der Versetzung nach § 103 BetrVG wiedersprechen!

D
Derfel

28.10.2007 um 21:07 Uhr

nach § 87 Betr.vg. seit ihr bei versetzungen mit einzubeziehen. §95 Abs. 3

P
Peanuts

28.10.2007 um 21:39 Uhr

"ihr könnt der Versetzung nach § 103 BetrVG wiedersprechen!"

Aha... auch wenn dieses Betriebsratsmitglied Mitglied des Betriebsrats bleibt??????

"nach § 87 Betr.vg. seit ihr bei versetzungen mit einzubeziehen. §95 Abs. 3"

Das üben wir noch mal...

"Bei uns im Betrieb, soll ein Betriebsratsmitglied Zwansversetz in ein anderes Verkaufshaus versetzt werden, was können wir als BR Mitglieder dagegen Tun?"

Was sagt denn der Arbeitsvertrag aus? Und behält Euer Betriebsratsmitglied auch nach Versetzung sein Mandat oder nicht?

C
carrie

28.10.2007 um 22:38 Uhr

@peanuts ja dann natürlich § 99 BetrVG und wie du schon sagst, wichtig was im Arbeitsvertrag steht! Aber nichts desto trotz, bleibt eine Versetzung doch mitbestimmungspflichtig! Also ohne Zustimmung keine Versetzung, bzw muß der AG sie sich vom Arbeitsgericht ersetzen lassen. Bei Verstößen gegen sein MBR kann der BR ein arbeitsgerichtliches Verfahren einleiten § 101 BetrVG.

P
Peanuts

28.10.2007 um 23:07 Uhr

Ich habe auch nicht behauptet, dass kein MBR besteht!

Nur sollte erst einmal geklärt sein, ob und auf welcher Grundlage die Zustimmung überhaupt verweigert werden kann!

C
carrie

28.10.2007 um 23:39 Uhr

@peanuts Sorry, ich wollte damit auch nicht sagen das du ein MBR ausgeschlossen hast, hab es vielleicht etwas unglücklich ausgedrückt. Trotzdem schönen Abend noch, muß jetzt glaube ich schlafen gehen.

P
paula

29.10.2007 um 10:52 Uhr

Vielleicht haben wir ja auch einen Fall des § 95 Abs. 3 S. 2 BetrVG. Dann ist ggf. gar kein MBR gegeben.... ok jetzt nicht unbedingt wahrscheinlich aber auch das könnte ja mal sein :-)

Ihre Antwort