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Auzubildene soll "zwangsversetzt" werden - wie können wir als BR handeln?

W
waf2008
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen! Ich habe eine Frage wie ich als Betreibsrat im folgenden Fall helfen bzw. handeln kann. In unserem Unternehmen gibt es zwei Auszubildende (ein ehemaliges Pärchen), die sich nun überhaupt nicht mehr miteinander können. Um zu verhindern, dass diese zwischenmenschliche Beziehung den Betreibsfrieden stört, soll eine der beiden nun sechs Monate in unsere Tochtergesellschft zwangsversetzt werden. Darf das sein? Wir als BR haben von der Geschäftsführung keinerlei Info erhalten. Für eine Antwort wie wir handeln können, wäre ich schrecklich dankbar!! Freundliche Grüße...

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Community-Antworten (1)

P
packer

04.02.2009 um 14:16 Uhr

moin waf,

erste frage: woher habt ihr diese info?

zwote: wie kommst du auf die störung des betriebsfriedens? prügeln die beiden sich oder wollen sie sich umbringen?

drittens: habt ihr mal mit den beiden gesprochen?

nach den informationen aus deiner frage kann ich sagen, daß heir kein grund zu einer versetzung vorliegt. spätestens bei der vorliegenden anhörung sollte der BR aus den bekannten gründen (z.B. benachteiligung) widersprechen.

die frage nach dem handeln ist schnell beantwortet und ist in meiner frage drei schon abgefrühstückt. macht den beiden klar, was für konsequenzen ihr verhalten haben kann und (wenn ihr das draufhabt) gebt einen guten mediatorenjob ab!

lieben gruß vom packer

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