Erstellt am 27.10.2007 um 20:34 Uhr von pirat
@Marina,
.....eine schriftliche Arbeitsanweisung....
was steht denn darin, daß die Sicherheitsschuhe zu tragen sind?...daß private surfen im Internet untersagt wird?.....daß Rauchen auf der Toilette verboten ist?....was ich sagen will, geht es etwas konkreter?
Erstellt am 28.10.2007 um 08:59 Uhr von Marina
In der Arbeitsanweisung steht drin,was der Mitarbeiter an arbeiten an dem Tag zu erledigen hat.Hintergrund dafür sind wiederholt schlechte Testeinkäufe.
Erstellt am 28.10.2007 um 09:57 Uhr von Immie
@Marina
Es kommt darauf an, ob das Arbeitsverhalten der MA oder die Ordnung im Betrieb geregelt wird.
...was der MA am Tag zu erledigen hat... Solange die Anweisungen nicht gegen Gesetze oder Verordnungen verstossen...
Und für den AN in der regulären Arbeitszeit zu schaffen sind...
Erstellt am 28.10.2007 um 10:06 Uhr von pirat
@Marina,
.....eine schriftliche Arbeitsanweisung....
Das sogenannte Direktionsrecht, aufgrund dessen kann die Arbeitsleistung der MA näher bestimmen (§ 106 S. 1 GewO)werden. Der MA muss der Anweisung Folge leisten. Und wenn er sich weigert? Droht die Kündigung.
lies mal,,,Ausnahmen.......bei diesen Arbeitsanweisungen bestimmt Ihr Betriebsrat mit......
http://www.arbeitsrecht.org/arbeitsrecht/meldung34585.html
Erstellt am 28.10.2007 um 14:30 Uhr von Marina
Danke für eure Antworten.Auf das Direktionsrecht werden wir momentan sehr oft von seitens des AG hingewießen,wenn er kein anderes Argument mehr findet.Ich denke mal die Arbeitsanweisungen dienen der Kontrolle der Mitarbeiter.Und ich denke mal schon,daß der BR ein Wörtchen mitzureden hat.Schönen Sonntag noch:>)
Erstellt am 29.10.2007 um 10:02 Uhr von paula
@marina
ich frage mich warum Du hier überhaupt eine Frage gestellt hast