Schriftliche Arbeitsanweisung muss von MA unterschrieben werden...
Seit kurzen bekommt jeder Mitarbeiter eine schriftliche Arbeitsanweisung, die sie dann nach beenden der täglichen Arbeitszeit unterschreiben müßen. Darf der Arbeitgeber das? Ist sowas nicht vom Betriebsrat mibestimmungspflichtig?
Community-Antworten (6)
27.10.2007 um 22:34 Uhr
@Marina, .....eine schriftliche Arbeitsanweisung.... was steht denn darin, daß die Sicherheitsschuhe zu tragen sind?...daß private surfen im Internet untersagt wird?.....daß Rauchen auf der Toilette verboten ist?....was ich sagen will, geht es etwas konkreter?
28.10.2007 um 09:59 Uhr
In der Arbeitsanweisung steht drin,was der Mitarbeiter an arbeiten an dem Tag zu erledigen hat.Hintergrund dafür sind wiederholt schlechte Testeinkäufe.
28.10.2007 um 10:57 Uhr
@Marina Es kommt darauf an, ob das Arbeitsverhalten der MA oder die Ordnung im Betrieb geregelt wird. ...was der MA am Tag zu erledigen hat... Solange die Anweisungen nicht gegen Gesetze oder Verordnungen verstossen... Und für den AN in der regulären Arbeitszeit zu schaffen sind...
28.10.2007 um 11:06 Uhr
@Marina, .....eine schriftliche Arbeitsanweisung.... Das sogenannte Direktionsrecht, aufgrund dessen kann die Arbeitsleistung der MA näher bestimmen (§ 106 S. 1 GewO)werden. Der MA muss der Anweisung Folge leisten. Und wenn er sich weigert? Droht die Kündigung.
lies mal,,,Ausnahmen.......bei diesen Arbeitsanweisungen bestimmt Ihr Betriebsrat mit...... http://www.arbeitsrecht.org/arbeitsrecht/meldung34585.html
28.10.2007 um 15:30 Uhr
Danke für eure Antworten.Auf das Direktionsrecht werden wir momentan sehr oft von seitens des AG hingewießen,wenn er kein anderes Argument mehr findet.Ich denke mal die Arbeitsanweisungen dienen der Kontrolle der Mitarbeiter.Und ich denke mal schon,daß der BR ein Wörtchen mitzureden hat.Schönen Sonntag noch:>)
29.10.2007 um 11:02 Uhr
@marina
ich frage mich warum Du hier überhaupt eine Frage gestellt hast
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