Erstellt am 24.05.2019 um 08:57 Uhr von stehipp
Also grundsätzlich kann mal jeder zu einem Gespräch dazu gerufen werden, auch Nicht-BRs. Solange also alle Gesprächspartner einverstanden sind ist alles okay.
Ein Ersatzmitglied ist nicht Teil des BRs und hat damit nicht die gleichen Rechte/Pflichten.
In seiner Funktion als BR, oder hier als Ersatzmitglied, sehe ich da schon eher Probleme. Der Mitarbeiter hat das Recht, ein BR-Mitglied hinzuzuziehen, nicht ein Ersatzmitglied. Es sei denn, dieser war gerade als Nachrücker "aktiv" im BR.
Gleiches gilt demnach für ein zweites Ersatzmitglied.
Erstellt am 24.05.2019 um 08:59 Uhr von siemens80
Soweit ich informiert bin, waren genügend Betriebsratmitglieder im Unternehmen anwesend und der Vorgesetzte war damit nicht einverstanden.
Danke für deine Antwort!
Erstellt am 24.05.2019 um 09:26 Uhr von Kratzbürste
Wo ist denn eigentlich das Problem? Er war dabei, weil der Mitarbeiter das so wollte .
Erstellt am 24.05.2019 um 16:04 Uhr von alter Mann
Bei einem normalen Mitarbeitergespräch kann ein Mitarbeiter ein BRM dazuholen, ein Ersatzmitglied nur dann, wenn es gerade nachgerückt ist.
Es gibt aber auch Gespräche, in denen ein Mitarbeiter jede natürliche Person hinzuziehen kann, z.B. bei einem BEM-Gespräch. Das kann dann ein Rechtsanwalt, ein Freund, die eigene Mutter oder eben das EBRM sein.
Und dann kommt es natürlich auch noch auf die Rolle an: Hat das zweite Ersatzmitglied vielleicht an dem Gespräch teilgenommen, um einen Sachverhalt zu bestätigen? Dann hat das mit dem BR erstmal gar nichts zu tun.
Was ich nicht verstehe: Wenn der Vorgesetzte nicht einverstanden war, warum hat er dann dieses Gespräch so geführt?
Erstellt am 24.05.2019 um 16:13 Uhr von Moreno
Bei einem normalen Mitarbeitergespräch besteht bestimmt kein Anrecht darauf ein BRM mit zu nehmen! Aber ich sehe es auch so wenn der Vorgesetzte das Gespräch geführt hat braucht man nachher nicht mehr fragen wer Teil nehmen durfte!
Erstellt am 24.05.2019 um 16:15 Uhr von SBV Frank
@Alter Mann, einen Rechtsanwalt zu einem BEM Gespräch?? Dazu gibt es sogar ein Urteil dass das nicht geht!
Erstellt am 24.05.2019 um 17:03 Uhr von alter Mann
@ SBV Frank: Das würde mich sehr interessieren! Ich hab#s anders gelernt, finde aber weder für Deine noch meine Meinung eine Quelle.
@ Moreno: Da habe ich mich vielleicht blöd ausgedrückt. Gemeint hatte ich die Mitarbeitergespräche , bei denen es um die Leistung und das Verhalten eines Mitarbeiters geht. (alles andere nennen wir bei uns im Betrieb nicht Mitarbeitergespräch, aber das ist möglicherweise nur unsere Ausdrucksweise).
Erstellt am 24.05.2019 um 19:08 Uhr von SBV Frank
Altermann, guckst du hier!
LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18.12.2014, Az: 5 Sa 518/14
Erstellt am 24.05.2019 um 20:19 Uhr von alter Mann
Danke!
Habe es gefunden. Es gab dazu noch eine Revision beim BAG (05.03.2015 - 9 AZN 133/15) Die Auffassung des LAG wurde im Wesentlichen übernommen:
https://www.talentplus.de/in-beschaeftigung/betriebliches-eingliederungsmanagement/index.html?referenznr=R/R6519&connectdb=rechtsgrundlagen_detail&infobox=%2Finfobox1.html&serviceCounter=1&wsdb=REC&detailCounter=36&from=1&anzahl=227&&tab=langtext&suche=index.html?artrec=urteil&themen=betriebliches+Eingliederungsmanagement