W.A.F. LogoSeminare

Anhörung zur Kündigung

AB
Al Bundy
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, bin neu gewählter Betriebsrat (seit 6 Tagen) in einem Kleinbetrieb ,also Einmannbetriebsrat ohne jegliche Erfahrung , Arbeitgeber hat nun Kündigungen ausgesprochen ohne den Betriebsrat zu hören, das diese nicht wirksam sind ist soweit klar. Meine Frage ist nun wie hat sowas normaler weise auszusehen ,wird der Betriebsrat schriftlich aufgefordert stellung zu nehmen ,gibt es Vordrucke wie eine Stellungname des BR bei ablehnung auszusehen hat u.s.w. Bin für jede hilfe dankbar ,da der AG mir bei allem dicke Knüppel zwischen die Zehen wirft.

Vielen Dank im Vorraus für die Hilfe Al

8.171014

Community-Antworten (14)

P
pirat

27.10.2007 um 03:04 Uhr

@ Schuhverkäufer, .........bei allem dicke Knüppel zwischen die Zehen wirft....autsch!!!

lies mal...google hat noch mehr..... http://www.arbeitsrecht.org/betriebsrat/anhoerung/artikel07408.html

... seit 6 Tagen ......dann herzlichen..... hoffentlich wirst du es nie bereuen!

Kleiner Rat am Rande....besuche Seminare um auf Augenhöhe zu kommunizieren!

M
Mona-Lisa

27.10.2007 um 11:14 Uhr

@Al Bundy, red mit den gekündigten Kollegen, sie sollen innerhalb von 3 Wochen Kündigungsschutzklage einreichen!

Aller Anfang ist schwer, aber jeder hat mal bei Null angefangen. Besorg dir das Betriebsverfassungsgesetz mit Kommentar, lies dich ein, geh auf Schulung, auch hier im Forum wirst du einiges finden, das dir weiterhilft.

Klar, dass dein AG die Unwissenheit ausnützen wird, aber er wird auch bald merken, dass es nicht mehr so weiterläuft, wie bisher!

@Pirat, erschreck Al nicht so....... :-))

P
pirat

27.10.2007 um 13:06 Uhr

@Al, ....Bin für jede hilfe dankbar ....

wie sieht es bei dir mit der GEWerkschaft aus? manchmal helfen die auch.

@Mona, ...also Einmannbetriebsrat Al.... hat nur keine BR Erfahrung! Das ist sein einzigstes handicap! Wetten........ :-))

P.s: UPPS!! Ich vergass die Zehen ...

P
Peanuts

27.10.2007 um 13:48 Uhr

"Arbeitgeber hat nun Kündigungen ausgesprochen ohne den Betriebsrat zu hören,das diese nicht wirksam sind ist soweit klar. "

Zu welchem Zeitpunkt hat der AG die Kündigungen konkret ausgesprochen? Wann ist das Wahlergebnis bekannt gegeben worden?

AB
Al Bundy

27.10.2007 um 13:49 Uhr

@ pirat ,Mona-Lisa ,

Vielen Dank erstmal für die schnellen Antworten , Mit der Gewerkschaft verhält es sich wie folgt (aus meiner sicht) Wahlvorbereitung und Betriebsratswahl =1, konkrete Hilfestellung nach erfolgreicher Betriebsratswahl =5, muß dabei aber anmerken das ich selber nicht mit ausreichend "Geduldsgenen" ausgestattet bin und von daher bei Info zu den Kündigungen sofort bei der Gewerkschaft angerufen habe -rüchruf erfolgte 2 Stunden später mit dem hinweis hab jetzt keine Zeit rufe Dich an wenn die Sitzung zu ende ist ,Nächster Tag erneuter Anruf bei Gewerkschaft -gleiches Themsa ,Antwort = oh ist mir durchgegangen ! Aber auch schon nach der Wahl hatte ich fragen zu Musterbriefen Form und Art der Anschreiben an den AG ,Antwort sinngemäß = bleib mal ruhig. Ich kann die Jungs und Mädels bei der Gewerkschaft ja verstehen ,ist halt Ihr Tagesgeschäft ,aber eben nicht meins und da hätte ich mir schon mehr unterstützung erhofft.

Ja ,das BetrVG hab ich erhalten - vom AG Din A4 Schnellhefter mit kopierten Blättern - Ohne Kommentare - ist halt ein sparsamer Mensch - freue mich schon auf das Gesicht wenn ich eine Schulung haben möchte!

AB
Al Bundy

27.10.2007 um 13:52 Uhr

@ peanuts Bekanntgabe Wahlergebniss = 22.10.2007, Kündigungen ausgesprochen = 25.10.2007 (allerdings wurde das Datum auf der Kündigung handschriftlich rückdatiert erst stand dort 26.10.2007)

Gruß Al

P
peters

27.10.2007 um 23:56 Uhr

@Al bundy,

"Arbeitgeber hat nun Kündigungen ausgesprochen ohne den Betriebsrat zu hören"

Wenn das so stimmt, hat dein Arbeitgeber auch noch nicht den richtigen Durchblick.

Wenn du eine Anhörung zu einer Kündigung bekommst, lass bitte die Finger von Vordrucken. Eine Kündigung ist (hoffentlich) keine Routine und der BR sollte individuell und im Detail begründet seinen Widerspruch bzw. seine Bedenken äußern.

Hole dir Infos aus dem Internet und versuche, zu Seminaren zu kommen.

AB
Al Bundy

28.10.2007 um 09:35 Uhr

@peters

"Wenn das so stimmt, hat dein Arbeitgeber auch noch nicht den richtigen Durchblick."

Das stimmt so ,nur konnte und wollte er bisher nach "Gutsherrenart " die Firma führen und hat auch im Vorfeld angekündigt das bei Betriebsratswahlen ,er die Leute schon entsorgen könne.

Die Vordrucke / Musterbriefe benötige ich nicht für die Stellungnahme ,sondern als hilfe ,wie ein solches Schreiben auszusehen hat ,weil ich nicht weiß ob eine Formlose Begründung ausreicht oder ob gewisse Sätze zwingend in ein solches Schreiben gehören.

Gruß Al

P
pirat

28.10.2007 um 12:33 Uhr

Ahoi, Al ......das bei Betriebsratswahlen ,er die Leute schon entsorgen könne.....charmanter Zeitgenosse. ...hätte ich mir schon mehr unterstützung erhofft.....du mußt nicht hoffen, fordern! Die GEW Mitgliederschwund, wen wunderts.........

Checkliste: Voraussetzungen Weiterbeschäftigungsanspruch ...na neugierig? Pass auf dass der Entsorger dass nicht liest...

http://www.so-vermeiden-sie-die-teure-weiterbeschaeftigung.de/ads/atb_9/

AB
Al Bundy

28.10.2007 um 15:41 Uhr

Hallo Pirat,

"Entsorger" kommt nicht an meinen Privaten PC ;-) Kündigungsschutzklage wird morgen eingereicht ,da Kündigung unwirksam nach § 102 BetrVG Abs1. Was folgt ist klar ,Kündigung nach Anhörung und Wiedrspruch des BR - zieht Klage nach sich da alle gekündigten Kollegen im Wahlvorstand waren (6monatiger Kündigungsschutz) u.s.w.

Frage deshalb -muß ich beim wiederspruch zur Kündigung eine Form einhalten ?

Gruß Al

P
pirat

28.10.2007 um 16:25 Uhr

Ahoi, Al,

....da alle gekündigten Kollegen im Wahlvorstand waren ..... das wird ja immer besser. Er hat den kompletten Wahlvorstand gekündigt????

P
peters

29.10.2007 um 00:12 Uhr

Al Bundy,

besorg dir einen Ratgeber für den BR zum Thema Kündigungen, suche dir Tipps im Internet. Wichtig ist, dass du die Fristen einhältst, dass die Stellungnahme durch einen ordnungsgemäßen Beschluss des BR zustande kommt Einladung, Sitzung, Tagesordnung, Protokoll - naja, bei einem einköpfigen BR... ;-))

Du musst die Fristen einhalten (außerordentliche Kü 3 Tage, ordentliche 7 Tage). Du musst dich nach §102 BetrVG entscheiden, ob es bei einer ordentlichen Kündigung die Möglichkeit eines Widerspruchs gibt (nur bei Vorliegen der Voraussetzungen nach §102 Abs 3) oder du formulierst deine Bedenken. Du formulierst ausführlich deine Gründe und schickst das Ganze fristgerecht an den Arbeitgeber.

Ach ja, um den Sachverhalt richtig beurteilen zu können, solltest du mit dem Betroffenen vorher reden.

U
uhu

30.10.2007 um 14:59 Uhr

Al Bundy, hier gibt es Hilfe zum Schriftverkehr : "Der erfolgreiche Betriebsrat" - Schriftverkehr, von Heinz-G. Dachrodt, Klaus Eberhard, Volker Engelbert, Bund-verlag (mit CD Rom) Alles gute vom uhu

AB
Al Bundy

01.11.2007 um 19:00 Uhr

Danke an alle, ganz besonders an die Illegalen Seefahrer.für die zahlreichen Hilfestellungen. Werde jetzt erstmal die ganzen Infos verarbeiten - habe nicht mit so prompten und vielen hilfen gerechnet, macht echt Mut.

Gruß Al

Ihre Antwort