Erstellt am 26.10.2007 um 11:09 Uhr von Frank B
Man kann sich manchmal an Ausdrücken stören wie man will, Fakt ist, dies ist eine betriebsbedingte ordentliche Kündigung. Alles andere ist nur drumherum. Ihr müsst prüfen, ob wirklich alle sozialen Aspekte berücksichtigt wurden und ob wirklich keine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit besteht.
Erstellt am 26.10.2007 um 11:50 Uhr von peters
@Frank,
richtig. Das Prüfen der Sozialauswahl hat der BR doch (hoffentlich) schon bei seiner Reaktion auf die Anhörung gemacht. Und Neuling45 hat nichts davon berichtet, dass es dabei Einwände gab.
Ich halte auch nichts davon, jetzt da die Kündigung schon draußen ist, sich an einem Formalismus aufzuhängen. Falls der Einwand wirklich berechtigt wäre (was ich nicht glaube), würde das Ganze lediglich um eine gewisse Zeit aufgeschoben.
Es ist Sache des Betroffenen, ob er die Kündigung angreift oder nicht. Als BR würde ich ihm da keinen Rat geben wollen.
Erstellt am 26.10.2007 um 11:50 Uhr von paula
Der AG ist nicht verpflichtet rechtstechnische Ausdrücke zu verwenden. Außerdem ist das nicht mehr Sache des BR. Falls der AN der Meinung ist da läuft was falsch soll er doch klagen.... aber wenn das das einzige Problem der Kündigung ist wird das wohl nichts geben
Erstellt am 26.10.2007 um 14:14 Uhr von Neuling45
Ich danke allen Antwortern, sicherlich haben wir uns die Daten betreffend der sozialen Gründe vorlegen lassen und konnten hier keine Fehler feststellen. Und genau wie ich dachte, ist die genaue Übereinstimmung von Anhörungstext und Kündigungstext nicht das wichtigste. Außerdem war es ja nur Zufall, dass überhaupt der Kündigungstext von einem BR-Mitglied gelesen wurde.
Nochmals Danke