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Gleicher Text auf Anhörung und Kündigung?

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Neuling45
Jan 2018 bearbeitet

Hey alle zusammen, mal wieder ein Problem, hoffe Ihr könnt helfen. In dem Anhörungschreiben zur Kündigung stand - aus betriebsbedingten Gründen- und soziale Gesichtspunkte beachtet - auch ordentliche-fristgerechte Kündigung. War also alles soweit ok. Nun hat ein BR-Mitglied welcher mit dem zukündigenden bekannt ist, das Kündigungsschreiben gesehen, hierauf steht - da Arbeitsplatz wegorganisiert- keine Weiterbeschäftigung mehr möglich. Nun ist ein Teil des BR der Meinung, betriebsbedingt wäre dann die richtige Ausdruck gewesen, der andere Teil auch in unserer Anhörung hätte wegorganisiert stehen müssen und eine unterschiedliche Ausdrucksweise wäre nicht zulässig. Was meint Ihr ?

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Community-Antworten (4)

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Frank B

26.10.2007 um 13:09 Uhr

Man kann sich manchmal an Ausdrücken stören wie man will, Fakt ist, dies ist eine betriebsbedingte ordentliche Kündigung. Alles andere ist nur drumherum. Ihr müsst prüfen, ob wirklich alle sozialen Aspekte berücksichtigt wurden und ob wirklich keine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit besteht.

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peters

26.10.2007 um 13:50 Uhr

@Frank,

richtig. Das Prüfen der Sozialauswahl hat der BR doch (hoffentlich) schon bei seiner Reaktion auf die Anhörung gemacht. Und Neuling45 hat nichts davon berichtet, dass es dabei Einwände gab.

Ich halte auch nichts davon, jetzt da die Kündigung schon draußen ist, sich an einem Formalismus aufzuhängen. Falls der Einwand wirklich berechtigt wäre (was ich nicht glaube), würde das Ganze lediglich um eine gewisse Zeit aufgeschoben. Es ist Sache des Betroffenen, ob er die Kündigung angreift oder nicht. Als BR würde ich ihm da keinen Rat geben wollen.

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paula

26.10.2007 um 13:50 Uhr

Der AG ist nicht verpflichtet rechtstechnische Ausdrücke zu verwenden. Außerdem ist das nicht mehr Sache des BR. Falls der AN der Meinung ist da läuft was falsch soll er doch klagen.... aber wenn das das einzige Problem der Kündigung ist wird das wohl nichts geben

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Neuling45

26.10.2007 um 16:14 Uhr

Ich danke allen Antwortern, sicherlich haben wir uns die Daten betreffend der sozialen Gründe vorlegen lassen und konnten hier keine Fehler feststellen. Und genau wie ich dachte, ist die genaue Übereinstimmung von Anhörungstext und Kündigungstext nicht das wichtigste. Außerdem war es ja nur Zufall, dass überhaupt der Kündigungstext von einem BR-Mitglied gelesen wurde. Nochmals Danke

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