Amtsunfähig - wie ist das BRM oder der SBV versichert, wenn er zum Integrationsamt fährt oder einen Problemfall am Arbeitsplatz aufsucht?
Hallo, arbeitsunfähigkeit heisst nicht amtunfähig. Aber wie ist das BRM oder der SBV versichert, wenn er während der AU zum Integrationsamt fährt oder einen Problemfall am Arbeitsplatz aufsucht ? Wie ist da die Gesetzeslage ? Könnt ihr mir da bitte weiterhelfen ? Es könnte ja ein Unfall auf den Weg dorthin passieren. Wer zahlt dann ? Hallo Matze 24, kannst du mir bitte noch schreiben wo ich das nachlesen kann ? Danke.
Community-Antworten (3)
26.10.2007 um 12:26 Uhr
meines Erachtens gibt es da keine Probleme...
26.10.2007 um 12:48 Uhr
Ergänzung zu paula: SBV- bzw. Betriebsratstätigkeit ist Arbeitszeit. Also auch die Fahrt zum Integrationsamt. Wichtig ist, dass der Arbeitgeber über diesen Außentermin informiert ist. Versicherung läuft dann im jeden Fall im Rahmen der Berufsgenossenschaft.
26.10.2007 um 14:32 Uhr
Betriebsratstätigkeit (SBV gilt analog) ist Arbeitszeit und damit entsprechend der normalen Arbeit versichert! U.a. §37 (2) und (3), §78 Betriebsverfassungsgesetz. Zum eigentl. Versicherungsschutz für Arbeitnehmer hab ich jetzt allerdings nicht rausgesucht. Hier gilt aber allgemein für Arbeitnehmer, Fahrten von und zur Arbeit sind neben der Arbeit selbst 'berufsgenossenschaftspflichtig' versichert.
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