Erstellt am 29.05.2019 um 07:55 Uhr von Diederichs
Sie haben doch eine Gewerkschaft oder ? Dort können Sie sich dran wenn.
Wenn sie eine Rechtsschutzversicherung haben ( Arbeitsrecht ) dann können sie den BR auf Untätigkeit verklagen. Darauf steht 1 Jahr auf Bewährung. Jeder BR hat die Pflicht jedem Arbeitnehmer Gehör zu schenken, und ggf. in einer BR -Sitzung dieses zu bearbeiten. Desweiteren hat der BR die Pflicht dieses beim Arbeitgeber an zu Zeigen, und um Stellungsnahme zu bitten. Ich vermute das bei Ihnen es sich um die Einstufung einer Gehaltsstufe geht.