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Arbeitsanweisung / Stellenbeschreibung

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Onkelpenne
Mai 2019 bearbeitet

Hallo. Ich hab da mal eine Frage. Ich bin in der Chemie tätig im Bereich Goslar. Seit 3 Jahren versuche ich eine Stellenbeschreibung für meinen Arbeitsplatz zu bekommen. Ausserdem versuche ich auch seit 3 Jahren aktuelle Arbeitsanweisungen zu bekommen, da die aktuellen nicht stimmen. Hab mehrfach den Arbeitgeber , den Betriebsrat und den Sicherheitstechniker informiert, aber Sie weigern sich dieses zu erledigen. Ich möchte dieses jetzt von jemanden von ausserhalb klären lassen. An wen muss ich mich da wenden? BG oder Gewerbeaufsichtsamt?

Gruss Sven

44201

Community-Antworten (1)

D
Diederichs

29.05.2019 um 09:55 Uhr

Sie haben doch eine Gewerkschaft oder ? Dort können Sie sich dran wenn. Wenn sie eine Rechtsschutzversicherung haben ( Arbeitsrecht ) dann können sie den BR auf Untätigkeit verklagen. Darauf steht 1 Jahr auf Bewährung. Jeder BR hat die Pflicht jedem Arbeitnehmer Gehör zu schenken, und ggf. in einer BR -Sitzung dieses zu bearbeiten. Desweiteren hat der BR die Pflicht dieses beim Arbeitgeber an zu Zeigen, und um Stellungsnahme zu bitten. Ich vermute das bei Ihnen es sich um die Einstufung einer Gehaltsstufe geht.

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