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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Zeiterfassung gesondert für die Betriebsratsarbeit - rechtens?

M
mora
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, ich habe da mal eine Frage zur Zeiterfassung von Betriebsratsarbeit. Bei uns in der Firma werden die geleisteten Arbeitsstunden mittels Stempeluhr erfasst. Nun soll der BR Vorsitzende und der BR Stellvertreter eine zusätzliche Stempelkarte erhalten und die Zeit, die für die Betriebsratsarbeit benötigt wird gesondert erfassen. Meine Frage nun: ist diese Vorgehensweise rechtens?

7.20208

Community-Antworten (8)

L
lolus2

25.10.2007 um 22:26 Uhr

@ mora

Ist eigentlich egal, da BR`s selber über Zeitpunkt und Inhalt ihrer BR- Arbeit
entscheidenden dürfen. Ist doch auch einfacher als ein paar Büros weiter zu laufen und sich eventuell auch noch rechtfertigen oder anmachen zu lassen

Gruß Axel

D
DonJohnson

25.10.2007 um 22:43 Uhr

Ja, ist rechtens. Der AG darf für sich ausrechenn, was ihn die BR Arbeit kostet, darf dieses Wissen aber nciht an die Belegschaft weiter geben. Wenn durch die Stempelkarte das Ab und Anmelden beim Vorgesetzten wegfallen sollte, spricht doch wirklich ncihts dagegen, weniger Arbeit für die zwei. Aber andere Frage, warum nur die beiden und nciht alle vom BR? Schon merkwürdig der Chef. Bin nciht ganz Lotus Meinung, rechtfertigen braucht sich kein BR. Er braucht nicht einmal sagen was er macht, nur halt sagen:"bin weg mache BR Arbei" - oder "bin im BR Büro". War anfangs bei uns auch nciht so leicht, bis wir unseren Chef darauf hingewiesen haben, dass wir uns von dem einen oder anderen Abteilungsleiter in unserer Arbeit behindert vorkommen. Im Anbetracht der Tatsache, dass das illegal ist den BR in seiner Arbeit zu behindern (siehe §119 BetrVG), hat er dann eine Sitzung mit den Abteilungsleitern abgehalten, in der unser Personalberater diese darauf hinwies, was für Rechte wir haben und sie uns gefälligst unsere Arbeit machen lassen sollen, da es sonst zu ersten Konsequenzen kommen könnte.

K
Kölner

25.10.2007 um 22:48 Uhr

@Don Johnson Nur so als Anmerkung... Es gibt eine kleine aber feine Ausnahme von Deiner im Grundsatz richtigen Aussage, dass die Kosten für BR-Arbeit nicht im Betrieb veröffentlicht werden darf: Wenn alle Kosten (immer und überall) einzusehen/veröffentlicht werden, dann dürfen/können auch die Kosten für BR-Arbeit (für jeden einsehbar) abgebildet werden. Hast Du das auch schon einmal so gelesen?

M
Mona-Lisa

25.10.2007 um 22:51 Uhr

@lolus2 und Miami Vice Verschnitt, wieso sollten sich der BRV samt seinem Stellvertreter mit einer Stempelkarte "an und abmelden"? Lt. BetrVG genügt es, sich bei seinem Vorgesetzten mündlich ab und anzumelden! Die jeweilige Zeiterfassung ist nicht Sache der Betriebsräte, sondern des AG. Wenn der Vorgesetzte nicht fähig ist, die Zeiten zu vermerken, ist das sein Problem....

U
Urmel

25.10.2007 um 23:40 Uhr

@Kölner Ich war bislang auch der Meinung, dass die Kosten des BR nicht durch den AG propagiert werden dürfen (und schon gar nicht mit der Bemerkung "und das zu Lasten der Belegschaft!") - auch wenn der BR diesbezüglich nichts zu verbergen hat. Ganz aktuell hat unser Arbeitsrichter das in dieser Woche ganz anders gesehen...

Urmel

K
Kölner

25.10.2007 um 23:46 Uhr

@Urmel Das ist übel. Aber in diesem Zusammenhang: Habt Ihr ein System/ein operatives oder strategische controlling? Je nach Lage - nehmen wir mal die balanced scorecard ist eine solche Veröffentlichung durchaus möglich. Die Bemerkung des AG halte ich allerdings für katastrophal und gehört m.E. in die Schublade "AG-Polemik". Wie wäre es demnach, das Gehalt des (nicht produktiven) AG als "Umlageergebnis/Deckungsbeitrag aller AN-Erträge im Betrieb" zu bezeichnen? Okay, das wär dann BR-Polemik...

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DonJohnson

26.10.2007 um 15:29 Uhr

Kölner hat recht, wenn der AG wirklich alle seine Kosten (inklusive seinen Privatentnahmen usw) veröffentlicht, dann darf er auch KOMMENTARLOS die Kosten des BR bekannt geben. In den meisten Fällen ist es aber nicht so. Diese Anmerkung "zu Lasten der Belegschaft" ist schon im Sinne des §41 ein Umlageverbot. Ihr solltet euch dann die dementsprechenden Schritte überlegen.

Sorry Kölner, trotz miner Ausführlichkeit habe ich diesen Fall nciht erwähnt, schon deshalb, weil er in der Regel selten vor kommt.

U
Urmel

26.10.2007 um 23:38 Uhr

"...schon deshalb, weil er in der Regel selten vor kommt..." Lach... kann ich (sorry) nicht bestätigen... Kölner weiß, wovon ich rede...

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