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Neuling in Personalvertretung sucht Starthilfe

S
Sand
Jan 2018 bearbeitet

Hallo! Ich bin vor 3 Monaten als Vertreterin der Personalvertreterin gewählt worden und wir haben beide wenig Ahnung von der Materie. Unsere Vorgängerinnen auch nicht, bisher gab es kaum arbeitsrechtliche Probleme, aber das scheint sich leider gerade zu ändern. Wir würden gerne Fortbildungen zum Arbeitsrecht machen, aber wo? Ich würde evtl. auch in eine Gewerkschaft eintreten - aber in welche (ich arbeite als Psychologin in der Beratungsstelle)? Da es sich bei unserem Arbeitsgeber um einen sehr kleinen Verein handelt mit nur 10 Angestellten, die in den Bereichen Beratung, betreutes Wohnen, Jugendarbeit und Kultur und Bildung arbeiten , wurde uns gesagt, eine Personalvertretung sei hier eine freiwillige Sache - haben wir damit keine Einflussmöglichkeiten? Welche Bücher zum Arbeits- und Betriebsrecht wären für den Anfang geeignet? Meine Recherchen im Internet zu den Fragen haben mich etwas erschlagen, daher wäre ich wirklich dankbar, hier vielleicht Hilfen zum Einstieg zu bekommen.

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Community-Antworten (5)

P
pit47

13.06.2007 um 12:49 Uhr

Hallo Sand, nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz § 12 kann bei 5 Wahlberechtigten, von den mindestens 3 wählbar sind ein Personalrat gebildet werden. Also nichts mit freiwilliger Sache. Als Gewerkschaft würde ich ver.di vorschlagen. Siehe auch im Internet unter Personalvertretungsgesetz Deines Bundeslandes nach.

U
unkas

13.06.2007 um 13:47 Uhr

Hallo Sand,

zusätzlich zu den Ausführungen von pit47 empfehle ich aus dem BUND-Verlag "Neu im Betriebsrat" und "Arbeitsrecht in Stichworten" zum Einstieg. Neben einer aktuellen Auflage der Arbeitsgesetze (dtv) ein Kommentar zum BetrVg (Däubler Kittner Klebe) und/oder Kommentar (Fitting) als absolute Basis! Nach § 37 BetrVg Abs.6 stehen euch auch die entsprechenden Scgulungen zu. Hier müßt ihr mal besprechen ob ihr ein externes Seminar z.B uber WAF oder IfB besuchen wollt oder ein Inhouse Seminar mit einem fitten Arbeitsrechtler organisiert. Freiwillig ist hier garnichts sonst zeigt ihr eurem Arbeitgeber den entsprechenden Verweis im BetrVg.

D
DocPille

13.06.2007 um 13:54 Uhr

@Unkas

Vorsicht,hier wird von Personalvertretung gesprochen,nicht Betriebsrat.Das BetrVG gilt hier nicht.

U
unkas

13.06.2007 um 14:01 Uhr

@DocPille,

hast recht manchmal sollte man schon genauer lesen, dann gilt natürlich das Bundespersonalvertretungsgesetz ;-)

S
Sand

14.06.2007 um 16:25 Uhr

Ich bin ganz begeistert, dass das mit den Antworten hier so gut klappt! Herzlichen Dank für Ihre Mühe! Ich bin noch grüner, als ich dachte, mir ist nicht mal der Unterschied zwischen Personalrat und Betriebsrat klar. Aber ich bleib dran und bin guten Mutes! Nochmals vielen Dank an alle hier! PS: Jetzt hab ich mich schlau gemacht bei ver.di und weiß jetzt, das wir ein Betriebsrat sind! Also kauf ich mir jetzt die hier empfohlenen Bücher.

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