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BR-Mitglied durch Nachrücken in der Elternzeit - welche Rechte und Pflichten habe ich durch mein Nachrücken?

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cytaris
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Forum..

in unserem Unternehmen ist ein 11 köpfiger Betriebsrat. Durch Austreten eines Mitarbeiters bin ich nun ein "Nachrücker". Ich befinde mich z.Z in der Elternzeit und nehme erst im April wieder die Arbeit auf. Leider ist es so, dass der Arbeitgeber "Mütter" gerne los wird und dieses mit Versetzungen auch meistens schafft, durch Kolleginnen habe ich schon erfahren, dass dieses Verfahren auch bei mir geplant ist. Klar ist aber auch, dass ich meinen 12-13 Stunden-Job als Bereichsleiterin in der bisherigen Form nicht mehr schaffe, aber auf jeden Fall wieder arbeiten muß und möchte!Es stellt sich nun die Frage, welche Rechte und Pflichten habe ich durch mein Nachrücken, habe ich überhaupt welche??

Vielen Dank

c.

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Community-Antworten (2)

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Eva1

25.10.2007 um 15:36 Uhr

Hallo cytaris, wenn Du offiziell die nächste Nachrückerin bist, solltest Du mit dem BR-Vorsitzenden vereinbaren, dass er Dich offiziell zu der nächsten Sitzung läd, an der Du trotz Elternzeit teilnehmen solltest. Erst dann kommst Du in den "Genuss" des umfassenden Kündigungsschutzes für BR. In der Sitzung kannst Du mit dem BR abklären, wie lange Du vorraussichtlich in Elternzeit verbleibst, dann muss für diesen Zeitraum ein Nachrücker als Vertretung geladen werden. Alle noch offenen Fragen lassen sich sicher auch klären, wenn Du mit dem BR-Vorsitz ins Gespräch gehst

A
aristos

25.10.2007 um 16:29 Uhr

Hallo cytaris, meiner Meinung nach mußt du zu erst das Amt des ordentlichen Betriebsratsmitgliedes, annehmen oder nicht. Für den Fall der Annahme, ist der Betriebsratsvorsitzender verpflichtet dich in die BR Sitzungen einzuladen. (Vorher der Geschäftsführung Bescheid geben bzgl. des Nachrückendes). Bei Verhinderung in die Betriebsratssitzungen teilzunehmen darf kein anderes Ersatzmitglied eingeladen werden, denn die Beschlüsse des Betriebsrats nicht rechtskräftig sein werden. Für deine Teilnahme in den Sitzungen hat der Arbeitgeber die Fahrkosten und dauer zu entgelten.

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