BR-Mitglied durch Nachrücken in der Elternzeit - welche Rechte und Pflichten habe ich durch mein Nachrücken?
Hallo Forum..
in unserem Unternehmen ist ein 11 köpfiger Betriebsrat. Durch Austreten eines Mitarbeiters bin ich nun ein "Nachrücker". Ich befinde mich z.Z in der Elternzeit und nehme erst im April wieder die Arbeit auf. Leider ist es so, dass der Arbeitgeber "Mütter" gerne los wird und dieses mit Versetzungen auch meistens schafft, durch Kolleginnen habe ich schon erfahren, dass dieses Verfahren auch bei mir geplant ist. Klar ist aber auch, dass ich meinen 12-13 Stunden-Job als Bereichsleiterin in der bisherigen Form nicht mehr schaffe, aber auf jeden Fall wieder arbeiten muß und möchte!Es stellt sich nun die Frage, welche Rechte und Pflichten habe ich durch mein Nachrücken, habe ich überhaupt welche??
Vielen Dank
c.
Community-Antworten (2)
25.10.2007 um 15:36 Uhr
Hallo cytaris, wenn Du offiziell die nächste Nachrückerin bist, solltest Du mit dem BR-Vorsitzenden vereinbaren, dass er Dich offiziell zu der nächsten Sitzung läd, an der Du trotz Elternzeit teilnehmen solltest. Erst dann kommst Du in den "Genuss" des umfassenden Kündigungsschutzes für BR. In der Sitzung kannst Du mit dem BR abklären, wie lange Du vorraussichtlich in Elternzeit verbleibst, dann muss für diesen Zeitraum ein Nachrücker als Vertretung geladen werden. Alle noch offenen Fragen lassen sich sicher auch klären, wenn Du mit dem BR-Vorsitz ins Gespräch gehst
25.10.2007 um 16:29 Uhr
Hallo cytaris, meiner Meinung nach mußt du zu erst das Amt des ordentlichen Betriebsratsmitgliedes, annehmen oder nicht. Für den Fall der Annahme, ist der Betriebsratsvorsitzender verpflichtet dich in die BR Sitzungen einzuladen. (Vorher der Geschäftsführung Bescheid geben bzgl. des Nachrückendes). Bei Verhinderung in die Betriebsratssitzungen teilzunehmen darf kein anderes Ersatzmitglied eingeladen werden, denn die Beschlüsse des Betriebsrats nicht rechtskräftig sein werden. Für deine Teilnahme in den Sitzungen hat der Arbeitgeber die Fahrkosten und dauer zu entgelten.
Verwandte Themen
Elternzeit für Männer - was gibt es zu beachten?
was haben Kollegen / MA bei der Beantragung der Elternzeit zu beachten bei der Beantragung ? Ich meine damit nicht alleine das Gesetz - was ich mir angeschaut habe - sondern eher Fallen oder Fehler
Betriebsversammlung
Ich habe zu unserer ersten Betriebsversammlung geladen. Im Personalbüro hatte ich rechtzeitig meine Wünsche dargelegt, wie ich den Raum für die Versammlung gestaltet haben möchte, natürlich auch im Hi
Betriebsratsamt während Elternzeit
Ein Mitglied unseres BR hat uns seinen Rücktritt vom Amt mitgeteilt, Nachrücker wäre jemand in Elternzeit. Diese Person möchte ihr Amt jedoch während der Elternzeit nicht ausüben. Die meisten im BR m
Urlaubskürzung in der Elternzeit ab Geburt oder ab Ende Mutterschutzfrist?
Hallo allerseits, als Arbeitnehmervertreter beschäftige ich mich derzeit intensiv mit der Frage der Urlaubsanspruchskürzung während der Elternzeit, die der Arbeitgeber für volle Kalendermonate vornehm
Schwerbehinderten Rechte und Pflichten statt Pflichten und Rechte
Ich bin ein 60% Schwerbehinderten ,macht wissen das mit den Fahrerlaubnis wahr die kosten dar für übernahmen tun,ich bin ja Lern behinterert eingestuft habe Spreche Problemen und kann nicht richtig l