guten morgen zusammen,

habe direkt 2 Fragen und zwar

a)
in wie weit darf der AG einige MA von uns (Call Center) aus einer bestimmten Abt. an Weihnachten, 2. Feiertag und Silvester komplett einsetzen und wo liegt unser Handlungsspielraum, was könnten wir verlangen, abgesehen vom ArbZG?

b)
wer darf alles Arbeitsanweisungen geben nach einem Organigramm? Kommt es auf die Stellung des jenigen im Unternehmen an oder muss dieser wenigstens Prokura oder eine leitende Funktion haben? In unserem Fall ist es der Controler, der AW erteilt, wo wir der Meinung sind, das dieser zu so etwas nicht berechtigt ist.

Vielen Dank
Spikelee