Konsolidierungsgespräche nach Betriebsübergang - Abteilungsleiter will dass ich als BR an diesen Sitzungen nicht teilnehme, weil der Betrieb dann gefährdet ist?
Hallo, ich habe mal eine kleine Frage zu dem Thema Arbeit des Betriebsrat. Wir haben seit ca. einem Monat einen Betriebsübergang hinter uns, jetzt stehen Konsolidierungsgespräche an. Da ist aber das Problem, denn mein Abteilungsleiter will das ich an diesen Sitzungen nicht Teilnehme, weil der Betrieb dann gefährdet ist. Darf denn mein Chef mir die Teilnahme verweigern wenn der betrieb gefährdet ist?
Vielen dank für Eure Antworten.
Community-Antworten (3)
25.10.2007 um 11:15 Uhr
@Spacemarco, da es mehrere Formen von Betriebsübergängen mit verschiedenen Folgen für den BR gibt wäre eine detalierte Aussage von Wert.
lies mal .... http://www.dpvkom.de/download/allgemein/Betriebsuebergang_allg.pdf
......weil der Betrieb dann gefährdet ist....was hast du für eine sensationell wichtige Position? Hammer Arbeitest du bei der N.A.S.A
25.10.2007 um 11:22 Uhr
Hallo, wir haben einen Betriebsübergang nach §613A und jetzt wird darüber diskutiert wo man Stellen zusammen legen kann. Noch haben wir unseren Arbeitsplatz in Schwalmstadt nähe Kassel und es wird diskutiert welche Arbeit nun in Stuttgart gemacht wird (natürlich auch dann mit Personalwechsel).
Ich arbeite im Schichtbetrieb in einem Rechenzentrum einer Gesundheitskasse, in dem Büro sind normalerweise 4 Leute, einer hat gekündigt und einer noch nicht angelernt. Wenn jetzt noch jemand Krank wird kann einer alleine die Arbeit nicht schaffen. Aus diesem Grund will mein Abteilungsleiter das ich an den Sitzungen nicht teilnehme.
25.10.2007 um 21:26 Uhr
Ahoi, SpaceCowboy,
...Wenn jetzt noch jemand Krank wird .....will mein Abteilungsleiter das ich an den Sitzungen nicht teilnehme......das nenne ich planen für die Zukunft. Verteile das an deinen Abteilungsleiter!
1.) Was geht vor: Betriebsratsarbeit oder berufliche Tätigkeit? Das Bundesarbeitsgericht regelt diese Frage ganz klar: Erst kommt die Arbeit für und im Betriebsrat und anschließend der Job. Jeder Betriebsrat hat deshalb einen Anspruch, von seinen beruflichen Verpflichtungen so entlastet/freigestellt zu werden, dass er/sie die .....
hier nachzulesen........ http://www2.igmetall.de/homepages/bremerhaven/file_uploads/informationsblattfrvorgesetztevonbetriebsratsmitgliedern.doc
Bringe wieder Ordnung in die Galaxie!
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