Erstellt am 22.05.2019 um 19:15 Uhr von Kratzbürste
Natürlich. Der § 80 Abs. 2 BetrVG spricht von "Dem Betriebsrat" dem die Informationen gegeben und die Verträge vorgelegt werden müssen. Das meint immer das ganze Gremium.
Erstellt am 22.05.2019 um 23:52 Uhr von ganther
würde ja mal behaupten, dass es darauf ankommt wann und wie die Info erhalten wurde...
Erstellt am 23.05.2019 um 06:58 Uhr von Krambambuli
Wo ist der Unterschied. Der BRV hat keinen Anspruch auf Herrschaftswissen.