AG kündigt Tarifvertrag - Informationspflicht? Teil 2
Hallo Ulli, danke für Deine Antwort. Bislang waren wir dem Großhandelsverband zugeordnet. Klar haben wir auch ohne Tarifvertragsbindung Rechte. Mir ging es auch eher darum, daß wir (der BR) vermuten, daß unser Chef alleingänge macht, ohne uns zu informieren. Klar haben wir kein Mitbestimmungsrecht, was die Kündigung des Tarifvertrages angeht, aber mit Sicherheit hat der Chef doch eine RECHTZEITIGE INFORMATIONSPFLICHT, oder? Er muß den Tarifvertrag ja schon vor ca. 1 Jahr gekündigt haben, wenn die Bindung bereits zum 31.12.2004 ausgelaufen ist. Erfahren haben wir das aber jetzt erst, als eine Neueinstellung war, und die neue Kollegin auf einmal 3,5 Sdt. die Woche mehr arbeiten muß als der "Rest" und zudem auch 5 Tage weniger Urlaub hat. Können wir ihm jetzt noch aufgrund der fehlenden rechtzeitigen Information noch "auf die Füße treten", oder müssen wir das jetzt so ohne weiteres schlucken?
Gruß PHB
Community-Antworten (1)
21.06.2005 um 11:05 Uhr
Das ganze wäre doch ganz einfach, wenn Ihr selbst in der Gewerkschaft seid. Dann könntet Ihr doch sofort erfahren, ob der AG einen (Haus)Tarif gekündigt hat.
Allerdings müsste der AG auch den BR informieren. Schließlich ergeben sich ja daraus erhebliche Konsequenzen bei der innerbetrieblichen Lohnghestaltung.
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