W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Lehrgänge für Ersatzmitglieder - gibt es welche?

R
Rauti
Jan 2018 bearbeitet

gibt es Lehrgänge für ersatzmitglieder

5.54007

Community-Antworten (7)

S
Sternburg

24.10.2007 um 18:29 Uhr

Nein. Für Ersatzmitglieder kann allerdings ein Schulungsanspruch entstehen, wenn sie häufig und regelmäßig in den BR nachrücken.

D
DonJohnson

24.10.2007 um 21:07 Uhr

Jein, Sternburg hat kein Recht. Wenn Ersatzmitglieder an Sitzungen teilnehmen, haben sie die gleichen Schulungsrechte nach §37.6 - auch wenn nur die Wahrscheinlichkeit besteht, dass sie wärend der Amtsperiode mal dazu kommen, haben sie Anspruch auch Schulung nach §37.6!!! Das bestimmt immerhin der BR und nciht der Chef. Ist auch logisch, was will man bei wichtigen Entscheidungen mit einer "Flachpfeife", die keine Ahnung von ncihts hat!!! Ihr müßt als Gremium nur die notwenigkeit (wird vorrausschtlich wärend der Amtsperiode benötigt) darstellen.Rest macht 37.6

K
Kölner

24.10.2007 um 21:37 Uhr

@Don Johnson Ein wenig mehr als nur "voraussichtlich wärend der Amtsperiode benötigt" muss es schon sein. Es gibt Gerichte, die sprechen von 25-30% aller BR-Sitzungen...

Sternburg hat demnach doch recht...

P
pirat

24.10.2007 um 21:56 Uhr

@Rauti ....gibt es Lehrgänge für ersatzmitglieder ...JA!

Das Bundesarbeitsgericht hat klargestellt, dass eine "Grundausbildung" im Betriebsverfassungsrecht und im Arbeitsrecht auch für diejenigen Ersatzmitglieder des Betriebsrats erforderlich im Sinne von § 37 Abs.6 BetrVG ist, die häufig verhinderte Mitglieder des Betriebsrats vertreten und so vorübergehend dem Betriebsrat angehören (BAG v. 14.12.1994 - 7 ABR 31/94).

In diesem Zusammenhang bedeutet "häufig", dass das Ersatzmitglied über einen längeren Zeitraum regelmäßig an mindestens einem Viertel aller Betriebsratssitzungen teilgenommen hat (ArbG Mannheim v. 19.01.2000 - 8 BV 18/99).

P
pirat

24.10.2007 um 22:01 Uhr

einer geht noch.....

http://www.waf-seminar.de/content/kostenuebernahme/index_ersatzmitglied.php

Es besteht also ein Anspruch auf den Seminarbesuch nach § 37 Abs. 6 zumindest für die ersten beiden Grundlagenseminare (BAG, 14.12. 1994, 7 ABR 31/ 94). für Ersatzmitglieder. lesen hilft manchmal.....

D
DonJohnson

24.10.2007 um 22:28 Uhr

Oh Kölner, gehst mir auf den Geist - hör mal auf Pirat!!!! Der hat im Gegensatz.....

K
Kölner

24.10.2007 um 22:30 Uhr

@Don Johnson Pirat hat meine Ansicht bestätigt! NICHT verneint.

Ihre Antwort