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Kollegin wird Elternteilzeit verweigert!

R
Riverside
Nov 2016 bearbeitet

Hallo! Eine Angestellte Aus unserem Betrieb, wurde der Wunsch auf Elternteilzeit (20 Stunden/Woche) nicht nachgekommen mit der Begründung sie sei nicht flexibel genug und könnte somit nicht die Kundenwünsche erfüllen. Zur Zeit gibt es laut unserer Agentur nicht so viel Arbeit um diesem Wunsch der Kollegin nachzukommen.

Jetzt wurde aber eine neue Kraft, auch in Teilzeit, eingestellt. Sie ist flexibler und kann sogar noch einen anderen Standort bedienen (andere Stadt ca.200Km). Sie arbeitet 30 Stunden pro Woche.

Ist das OK auf der Grundlage, dass die neue Teilzeitkraft flexibler und länger arbeiten kann?

Hat unsere Kollegin ein Recht auf die Teilzeitstelle, oder hat die neue Kraft einen Vorteil, da sie einfach flexibler ist?

Vielen Dank!

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Community-Antworten (2)

U
Ulrik

07.09.2011 um 17:33 Uhr

Die Kollegin in der Elternzeit hat ein Recht auf die Verringerung ihrer Arbeitszeit. Siehe BEEG § 15 (5) - (7).

Als BR könnt ihr der Neueinstellung widersprechen, gem. § 99 BetrVG. Grund: Benachteiligung anderer AN

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gironimo

07.09.2011 um 19:54 Uhr

ja - aber was ist mit § 15 Abs 7 Nr 1 BEEG (mehr als 15 AN) und den sonstigen Gründen, die dort genannt werden?? Treffen die soweit zu? Sonst bleibt natürlich der Rechtsweg

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