Erstellt am 24.10.2007 um 13:30 Uhr von khel
Hallo Ratsche,
sofort zum Gewerbeaufsichtsamt! Euer Chef braucht mal einen ordentlichen Einlauf von amtlicher Stelle! Das geht ja gar nicht!
Gruß
khel
Erstellt am 24.10.2007 um 13:42 Uhr von Ratsche
Gewerbeaufsicht in Würzburg wurde schon mehrmals benachrichtigt(innerhalb der letzten 4.Wochen bestimmt 5X.Aber bis jetzt ist mir noch kein eingreifen bekannt.Danke für die Anteilnahme
Erstellt am 24.10.2007 um 13:52 Uhr von uhu
@ratsche
gibt es einen BR? wenn ja, dann zusammen mit Rechtsanwalt eine einstweilige Verfügung wg. permanentem Verstoß gegen geltende Gesetze (ArbeitszeitG) und Verordnungen (Arbeits-und Gesundheitsschutz u.v.m.) erwirken.
Beschlussverfahren gegen AG einleiten. Bei uns hat das als letztes Mittel vor 4 Jahren endlich gewirkt.
Was sagt denn eure Berufsgenossenschaft dazu (GroLa)? Die müssen doch die Kosten tragen, wenn sich durch eure Belastung mehr Unfälle bei euch ereignen?
Erstellt am 24.10.2007 um 13:52 Uhr von khel
Hallo Ratsche,
das ist ja schonmal gut, dass Ihr das Gewerbeaufischtsamt informiert habt. Hauptsache ist, dass die auch mal was von sich hören lassen.
Eine andere Idee wäre, Eure zuständige Berufsgenossenschaft (bei Euch Großhandel und Lagerei?) anzurufen. Im besten Fall kriegt Euer Chef dann gleich von zwei Seiten Ärger.
Gruß
khel
Erstellt am 24.10.2007 um 13:53 Uhr von khel
Knapp auf der Ziellinie von uhu geschlagen worden... ;-)
Erstellt am 24.10.2007 um 14:30 Uhr von Susi und Strolchi
Ratsche hat recht die firma kenn ich das ist der letzte luser laden und die anderen mittarbeiter sind alles nickemänchen die immer nur ja und amen sagen es gibt zwar ausnahmen aber das sind zu wenig
Erstellt am 24.10.2007 um 14:38 Uhr von Susi und Strolchi
An alle
Das beste an dieser firma sind die sogenanten lagerleiter die haben null Ahnung von dem was sie tun. Und kassieren jede menge geld fürs nichts tun. Und die Mittarbeiter bekommen nur den Mindestlohn für 16stunden Arbeit .
Auserdem hat der Chef aus dem Neuen Arbeitsveträgen sämtliche Tariflichen Vereinbarung rausgestrichen
Was können wir tun um unser recht auf ordenliche bezahlung zu bekommen
Erstellt am 24.10.2007 um 20:26 Uhr von uhu
@khel
genau:-)) ...einer geht noch...doppelt hält besser
Erstellt am 26.10.2007 um 08:56 Uhr von Ratsche
wir bedauern es, dass die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen so hart geworden sind, dass manche Unternehmer glauben, sich alles erlauben zu können. Gesetzliche Regelungen finden Sie im Arbeitszeitgesetz, das Sie sicherlich über das Internet herunterladen können. Verstöße gegen dieses Gesetz werden von der Staatlichen Gewerbeaufsicht, die bei den Regierungen (z.B. von Oberbayern, Oberpfalz etc) angesiedelt sind, verfolgt. Hier können Sie auch eine Anzeige stellen, wobei Sie sich ausbedingen können, anonym zu bleiben. Die Berufsgenossenschaften haben leider keine rechtliche Handhabe, solche Verstöße zu verfolgen.
Ansonsten besteht noch die Möglichkeit, sich an die zuständige Gewerkschaft zu wenden
Das haben die mir geschrieben (Antwort von deiner vorgeschlagenen Berufsgenossenschaft) Trozdem Danke und Grüße
Erstellt am 26.10.2007 um 09:31 Uhr von khel
"...Die Berufsgenossenschaften haben leider keine rechtliche Handhabe, solche Verstöße zu verfolgen. ..."
Häh? Ich falle vom Glauben ab! Wer hat denn so einen Mist zu verantworten?
Und ich habe es immer für bare Münze genommen, wenn man mir erzählt hat: "Bei Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz am besten mal die BG kontaktieren"!
Gruß
khel
Erstellt am 26.10.2007 um 13:49 Uhr von Susi und Strolchi
Die Bg ist genauso machtlos wie die GWA da veliert man an beiden Behörden den glauben schande sachande schande über diese Ämter
Erstellt am 05.11.2007 um 08:46 Uhr von Ratsche
Ein Kollege, der einen befristeten Arbeitsvertrag von 6. Monaten hat soll jetzt gekündigt werden.
Begründung:Schlechte Prognosse (War nach den langen Arbeitszeiten 4.Wochen
krank ) .Unser Chef hat kein Verständniss für Arbeiter die krank werden und damit die
anderen Kollegen in Stich lassen. Außerdem ist er in die Gewerkschaft eingetreten.
Wir als Lagerarbeiter sind für die Geschäftsleitung der letzte Dreck.
Gruß
Ratsche
Erstellt am 05.11.2007 um 08:53 Uhr von Immie
Ratsche,
dein Chef ist in die Gewerkschaft eingetreten?
Die Frage ob ihr einen BR habt ist auch noch offen.
Und...
Erstellt am 05.11.2007 um 09:12 Uhr von Ratsche
Hallo Immi,
der Kollege ist in die Gewerkschaft eingetreten und wir haben einen BR.
Und ob unser Chef eingetreten ist, kann ich leider nicht beantworten.
Gruß
Ratsche
Erstellt am 05.11.2007 um 09:27 Uhr von Lotte
Ratsche,
hat der Kollege mit dem befristeten AV denn eine Kündigungsklausel im AV? Sonst kann der AG laut TzBfG § 15 nämlich nicht kündigen. Was den aber nach Deinen Schilderungen nicht stören dürfte.
Gibt es eine BV zur AZ? Bist Du BRM? Wenn ja, sollte Euer nächster Weg zum RA und dann zum Gericht sein.
Vielleicht solltet Ihr auch mal den Widerstand proben: BetrVers ganztägig, Kollegen aufsuchen und informieren, zur Sprechstunde einladen, Arbeitszeitgesetz überdimensioniert aufhängen...
Erstellt am 05.11.2007 um 09:28 Uhr von Susi und Strolchi
Unser chef kommt aus dumm hausen der weis noch nicht einmal was er seinen arbeitern zahlen muss auser dem ist er der letzte der einsehen würde das die arbeitszeiten menschen unwürdig sind
Erstellt am 05.11.2007 um 09:39 Uhr von Immie
Hallo Ratsche,
wie Lotte schon sagt...
Was ich nicht verstehe, wenn ihr einen BR habt, wie konnte es so weit kommen?
Bei uns läuft auch nicht alles so wie es sollte, aber...
Susi und Strolch,
dann muss er lernen.
§22 und §23 Arbeitszeitgesetz (mit Kommentar)