Anordnung von Schichten - auch wenn nichts dazu im Arbeitsvertrag steht?
Wir haben folgendes Problem :
Es gibt alte Arbeitsvertäge, wo nichts wegen Schichtarbeit drinsteht - also das der MA verpflichtet ist Schicht zu arbeite.
Bei den neuen sthet ein Passus drin das Schicht auf Anordnung zu machen ist.
Wir haben meistens nur über 3-4 Monate mit Wechselschicht ( 2 Schichten ) - heuer und nächstes Jahr sollen aber weitere Monate mit Schicht dran kommen, sogar Nachtschicht.
Unser AG ist nicht mehr im Arbeitgeberverband.
Unser Vorgesetzter möchte nun wissen, was er den leuten erzählen soll, die noch den alten vertrag haben. müssen diese schicht arbeiten oder nicht ? also können die sich wehren ?
wie ist hier die rechtslage ? achja schchtzulagen oder ähnliches gibts hier nicht mehr bei uns ! danke
Community-Antworten (1)
24.10.2007 um 16:27 Uhr
Hallo yag1 Gibt es eine Betriebsvereinbarung zu Schichten oder Tarifvertrag in der Nachwirkung ? Bitte prüfen.
Ein Arbeitsvertrag beruht nach BGB (bürgerliches Gesetzbuch) auf Übereinstimmung beider Vertragspartner AG und AN. Dieser Vertrag kann nicht einfach einseitig geändert werden. Nach Rechtslage können diese nicht zur Schicht einfach so verpflichtet werden. Denkbar wäre aus Sicht des AG durch eine „Ergänzungsvereinbarung“ zum alten Vertrag die Zustimmung zur Schicht zu holen. Aber da müssten auch beide unterschreiben.
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