Kann der AG den Resturlaub festlegen?
Hallo alle,
eine Kollegin hat einen befristeten Arbeitsvertrag.Endet zum 31.12.2007,Einzelhandel.Kann der AG verlangen das die Kollegin ihren Resturlaub jetzt nimmt,und nicht zum Ende des Vertrages,also zwischen Weihnachten und Neujahr??
Community-Antworten (4)
24.10.2007 um 13:59 Uhr
Wenn betriebliche Interessen dagegen sprechen kann er es verlangen ( z.B. Urlaubssperre oder es sind schon zu viele im Urlaub). (BUrlG § 7 Satz 1)
24.10.2007 um 14:10 Uhr
Wenn u.a. über die Festsetzung der zeitlichen Lage für einzelne AN zwischen AG und dem beteiligten AN kein Einverständnis erzielt werden kann, dann ist der BR in der Mitbestimmung gem. §87 Abs. 1 Ziff. 5 BetrVG. Der AG soll dann mal erklären, welche dringenden betrieblichen Belange (BundesurlaubsG § 7 Abs.1) dem Urlaubswunsch der Kollegin entgegenstehen;
24.10.2007 um 14:15 Uhr
@oller Vogel, Einzelhandel? Weihnachts/Silvestergeschäft? Ich nenn das schon "dringende betriebliche Belange" ;-))
24.10.2007 um 15:13 Uhr
@süffisantes Lächeln o.k., aber das kann doch der AG selber mal formulieren; man muß es ihm doch nicht so leicht machen, oder? AG könnte dadurch auch generell für Transparenz sorgen, damit sich niemand benachteiligt fühlt so mit Blick auf die beiden Jahresendgeschäfte
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