Entzug des Internetzugriffes
Hallo zusammen,
bin seit längerer Zeit krank und befinde mich in der stufenweisen Wiedereingliederung. Am ersten Tag wurde mir (Schwerbehindertenvertrauensperson) mitgeteilt, dass ich ab sofort keinen Internetzugriff mehr habe. Gründe wurden mir nicht genannt, nur das es ein "Beschluß der Geschäftsführung" sei. Bin mir keiner Schuld bewußt, wurde nie er- oder abgemahnt. Die Maßnahme behindert mich in in Ausübung meiner o.g. Funktion und auf meinem Fachgebiet. Ist jemandem auch schon mal so etwas passiert oder hat jemand einen adäquaten Vorschlag dagegen vorzugehen ohne dass ich meinen Job verliere?
Viele Grüße
Kunigunde
Community-Antworten (3)
23.10.2007 um 21:38 Uhr
@Kunigunde, frag doch einmal ganz naiv nach der rechtlichen Grundlage des Beschluß der GF. Du bist ja noch im Amt als SBV und in Anlehnung des BetrVG wäre eine Behinderung deiner Arbeit als SBV so nicht zulässig.
- Beschlussantrag der SBV zur Bestellung eines Rechtsanwaltes zur Verhinderung oder Erwirkung eines Beschlussverfahrens beim Arbeitsgericht in Abstimmung des Betriebsrates.
Das sollte meines Erachtens ausreichen .
- Beschluss umsetzen
23.10.2007 um 21:53 Uhr
Ahoi, Kunigunde, was sagt den der Personlarat dazu?
30.10.2007 um 09:02 Uhr
Hallo Kuni, Der SBV stehen die gleichen Arbeitsmittel wie dem PP oder BR zu. Falls der BR ,PR einen Zugang hat einfach darauf verweisen
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