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Entzug des Internetzugriffes

K
Kunigunde
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

bin seit längerer Zeit krank und befinde mich in der stufenweisen Wiedereingliederung. Am ersten Tag wurde mir (Schwerbehindertenvertrauensperson) mitgeteilt, dass ich ab sofort keinen Internetzugriff mehr habe. Gründe wurden mir nicht genannt, nur das es ein "Beschluß der Geschäftsführung" sei. Bin mir keiner Schuld bewußt, wurde nie er- oder abgemahnt. Die Maßnahme behindert mich in in Ausübung meiner o.g. Funktion und auf meinem Fachgebiet. Ist jemandem auch schon mal so etwas passiert oder hat jemand einen adäquaten Vorschlag dagegen vorzugehen ohne dass ich meinen Job verliere?

Viele Grüße

Kunigunde

7.73603

Community-Antworten (3)

M
Maclogic

23.10.2007 um 21:38 Uhr

@Kunigunde, frag doch einmal ganz naiv nach der rechtlichen Grundlage des Beschluß der GF. Du bist ja noch im Amt als SBV und in Anlehnung des BetrVG wäre eine Behinderung deiner Arbeit als SBV so nicht zulässig.

  1. Beschlussantrag der SBV zur Bestellung eines Rechtsanwaltes zur Verhinderung oder Erwirkung eines Beschlussverfahrens beim Arbeitsgericht in Abstimmung des Betriebsrates.

Das sollte meines Erachtens ausreichen .

  1. Beschluss umsetzen
P
pirat

23.10.2007 um 21:53 Uhr

Ahoi, Kunigunde, was sagt den der Personlarat dazu?

U
uli

30.10.2007 um 09:02 Uhr

Hallo Kuni, Der SBV stehen die gleichen Arbeitsmittel wie dem PP oder BR zu. Falls der BR ,PR einen Zugang hat einfach darauf verweisen

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