hallo zusammen,
in unserem betrieb wurde ein br-mitglied gefragt, ob er samstag arbeiten kommen kann. dies lehnte er ab. darauf drohte ihm der bereichsleiter mit dem "direktionsrecht".
und er müsse arbeiten kommen.
soweit ich weiss, müssen aber verschieden sachen passieren, damit man dieses recht anwenden kann.
hohe kosten durch bandstillstand (dem Kunden gegenüber)
muss nicht auch erst geschaut werden, ob ein anderer mitarbeiter diese arbeit ausüben kann und sich freiwillig zur samstagarbeit meldet.
kann mir jemand die genauen bestimmungen beschreiben,
wann dieses recht angewendet werden kann.
habe bereits bei google nachgeschaut, jedoch sehr unverständlich, da dies sehr in anwalt-deutsch beschrieben ist.
danke im voraus

es passiert schon, daß bei uns samstags gearbeitet wird. diese mehrarbeit wird beim br angemeldet und genehmigt. hier handelt es sich aber kurzfristig
um einen mehrarbeits-nachantrag, welche vom br zugestimmt werden muss.
wir hatten in diesem fall abgelehnt.