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Anwendung des Direktionsrechts

K
kollegethomas
Feb 2019 bearbeitet

hallo zusammen, in unserem betrieb wurde ein br-mitglied gefragt, ob er samstag arbeiten kommen kann. dies lehnte er ab. darauf drohte ihm der bereichsleiter mit dem "direktionsrecht". und er müsse arbeiten kommen. soweit ich weiss, müssen aber verschieden sachen passieren, damit man dieses recht anwenden kann. hohe kosten durch bandstillstand (dem Kunden gegenüber) muss nicht auch erst geschaut werden, ob ein anderer mitarbeiter diese arbeit ausüben kann und sich freiwillig zur samstagarbeit meldet. kann mir jemand die genauen bestimmungen beschreiben, wann dieses recht angewendet werden kann. habe bereits bei google nachgeschaut, jedoch sehr unverständlich, da dies sehr in anwalt-deutsch beschrieben ist. danke im voraus

es passiert schon, daß bei uns samstags gearbeitet wird. diese mehrarbeit wird beim br angemeldet und genehmigt. hier handelt es sich aber kurzfristig um einen mehrarbeits-nachantrag, welche vom br zugestimmt werden muss. wir hatten in diesem fall abgelehnt.

13.64105

Community-Antworten (5)

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paula

23.10.2007 um 13:20 Uhr

wird bei Euch regelmäßig am Samstag gearbeitet oder hat der BR Überstunden zugestimmt? Was sagt der Arbeitsvertrag des Kollegen zum Thema Überstunden?

T
troisdorf

23.10.2007 um 14:19 Uhr

Normal ist es nicht ,das Überstunden durch ein Direktionsrecht angeordnet werden . Angeordnete Überstunden,können nur in NOTFÄLLEN angefordert werden und auch nur in absprache mit dem Betriebsrat,Fehlplanung oder Kostenfaktoren gehören nicht dazu,man kann der Bitte zwar nachkommen,mal ne überstundenschicht zu leisten,Pflicht ist dieses aber nicht,was ist den mit den terminen die an deinem freien Samstag hast ??? Bitte sofor eine Betriebsrätesitzung einberufen und und die GL zur aussprache bitten !!!

T
troisdorf

23.10.2007 um 14:25 Uhr

Bitte schrifftlich bestättigen lassen das man zur Überstunde angeordnet wurde,das Direktionsrecht ist mit Sorgfalt zu behandeln,und wirklich,es gibt genügend andere möglichkeitendie Arbeitsbereitschafft der Belegschafft zu motivieren .

P
paula

23.10.2007 um 15:04 Uhr

@troisdorf

"Angeordnete Überstunden,können nur in NOTFÄLLEN angefordert werden und auch nur in absprache mit dem Betriebsrat,Fehlplanung oder Kostenfaktoren gehören nicht dazu,man kann der Bitte zwar nachkommen,mal ne überstundenschicht zu leisten,Pflicht ist dieses aber nicht,was ist den mit den terminen die an deinem freien Samstag hast "

Mit der Aussage wäre ich vorsichtig. Ohne genaue Kenntnis des Arbeitsvertrages ist das ein sehr gewagtes Fischen in trüben Wasser....

T
troisdorf

24.10.2007 um 10:58 Uhr

@paula Egal wie der Arbeitsvertrag lautet,das Direktionsrecht greift sicher nicht bei ÜBERSTUNDEN !!! Gegen das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) darf auch nicht so einfach verstoßen werden .

LESEN !!!

DER BETRIEBSRAT HAT DIE ÜBERSTUNDEN ABGELEHNT !!!

Ohne BR zustimmung KEINE Mehrarbeit - oder FREIWILLIG !!!

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