Abwahl des Vorsitzenden
Eine brisante Frage:
Ist es möglich, den Betriebsratvorsitzenden aufgrund von unzähligen Beschwerden abzuwählen? Falls dieses möglich ist, erbitte ich Informationen über die rechtliche Vorgehensweise.
Daimon 11454
Community-Antworten (10)
23.10.2007 um 11:59 Uhr
guten Tag, über dieses Thema würde ich auch sehr gerne informiert werden, scheint als ob wir nicht der einzige Betrieb sind, wo es solche Probleme gibt!
23.10.2007 um 12:09 Uhr
@Daimon11454, möglich ist es schon, als SBV (der du ja bist) würde ich an deiner Stelle mal mit den BR-Kollegen reden, wie sehen die das Problem? Sind die der gleichen Meinung wie du?
Ansonsten gibt der § 23 BetrVG - II. Ausschluss aus dem Betriebsrat (Abs. 1) schon die Möglichkeit vor, aber die Hürden sind sehr hoch angesetzt, da müssen schon graphierende Fehler passiert sein, der § spricht von "grober Pflichtverletzung"
23.10.2007 um 13:37 Uhr
Mona Lisa
Hast du da nicht was falsch verstanden,es geht um die Abwahl des BRV.Dieser kann durch mehrheitsbeschluss des BR abgewählt werden,er bleibt aber Mitglied im BR. Vorgehensweise,als tagesordnungspunkt auf die nächste einladung zur sitzung:abwahl des vorsitzenden. Dann mit mehrheit abwählen.Ich würde aber gleichzeitig auch die neuwahl des BRV mit draufsetzen.
23.10.2007 um 13:56 Uhr
@Mona-Lisa woher weißt du, dass Daimon SBV ist? Gibt's einen Geheimcode in seinem Text? Gibt es gravierende Info's dazu :-)) ?
23.10.2007 um 14:00 Uhr
@Docpille, wenn Daimon als BR fragen würde, hättest du mit deiner Vermutung recht. :-))
Aber aus der Fragestellung schliesse ich, dass sich nicht das Gremium in erster Linie beschwert, sondern die Belegschaft. Und die will den BRV wohl komplett aus dem BR raus haben.
@Daimon, das wäre jetzt dein Part........ :-))
@Uhu, gib einfach mal Daimon11454 im Suchfenster ein........ ;-))
23.10.2007 um 14:04 Uhr
@Mona-Lisa danke, cooler Tipp für so'n ollen Vogel wie mich
23.10.2007 um 14:05 Uhr
Oh heute ist orakeltag
@Daimon nun klär uns mal auf
23.10.2007 um 22:22 Uhr
Auch wenn die Belegschaft sich den BR Vors oder ein anderes BR Mitgl beschwert, so dürften Beschwerden, auch in einem größeren Umfang, sicherlich keine ausreichenden Begründung für ein Verfahren nach § 23 BetrVG sein.
07.11.2007 um 17:21 Uhr
Hallo,
steht das irgendwo geschrieben, daß der Vorsitzende mit einfacher Mehrheit abgewählt werden kann ??
Danke
07.11.2007 um 19:27 Uhr
@wentom,
Formal läuft eine Abwahl nach § 29, Abs. 3 BetrVG, d.h. ein Viertel aller Mitglieder beantragt die Einberufung einer Sitzung mit dem Tagesordnungspunkt "Abwahl des Betriebsratsvorsitzenden". Nach der Abwahl hat unverzüglich eine Neuwahl stattzufinden nach § 26. Eine Abwahl ist jederzeit ohne Angabe von Gründen möglich (vergl. Klebe u.a. "Betriebsverfassungsgesetz" 12. Auflage Bund-Verlag Frankfurt 2005), Anmerkung 3 zu § 26.
Er kann jederzeit per Mehrheitsbeschluss durch das Gremium *Abberufen * werden.
@Daimon 11454 Ihr könnt ihm auch einen Rücktritt anbieten!
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