Unter Druck gesetzt und selbst gekündigt (Restalkohol)
Folgendes Problem: Ein Kollege der schon einmal eine Abmahnung wegen Restalkohol bekommen hat (1 Jahr alt), ist zur Arbeit erschienen und wurde von seinem Vorgesetzten beschuldigt, tierisch nach Alkohol zu riechen. Er gab zu am Vorabend 3 Bier getrunken, sich aber um 22:00 h schlafen gelegt zu haben, man muß erwähnen, dass andere Kollegen von dieser Fahne nichts gerochen haben. Der Vorgesetzte meinte nun entweder kündige er jetzt selbst und bekommt keine Sperre vom Arbeitsamt (?), oder er holt die Polizei und läßt ihm Blut abnehmen. Leider hat der Mitarbeiter niemanden vom BR informiert, sondern sich hingesetzt und geschrieben das er den Anforderungen der Firma nicht mehr gewachsen sei und deshalb kündigt, dass hat er dann dem Chef in die Hand gedrückt und ist gegangen. Er hat sich unter Druck gesetzt gefühlt, nach Alkohol gerochen hat er seiner Meinung nach nicht mehr denn das hätte ihm sonst morgen sicher seine schwangere Freundin gesagt. Nun kommt noch hinzu, dass der Chef ihn sowieso auf dem Kiecker hat und es einen anderen Kollegen gibt der des öfteren "blau" zur Arbeit erscheint aber jedesmal ein Auge zugedrückt bzw. es anscheinend dort bewußt nicht bemerkt wird. Können wir als BR noch versuchen den Kollegen vor der Kündigung zu retten obwohl er diese ja leider selbst geschrieben hat?
Community-Antworten (4)
22.10.2007 um 16:54 Uhr
Er hat selbst gekündigt und wenn er nicht beweisen kann, dass diese Kündigung durch den genannten Sachverhalt entstanden ist, dann, ja dann ist es so. Ein weiteres Problem sehe ich auch noch und das ist die Agentur für Arbeit. Diese wird vielleicht wegen der "Eigenkündigung" einen Riegel vorschieben was das Arbeitslosengeld betrifft.
22.10.2007 um 17:34 Uhr
Wenn der Kollege auf dem Kieker war, dann könntet Ihr noch versuchen, das ganze als Panikreaktion zu deklarieren. Denn es handelt sich hier möglicherweise um Mobbing und wenn denn dann die ganze Firma mitbekommt, dass "wegen dem die Bullen" kommen wussten, dann kann das den ein oder anderen Mitarbeiter schon ziehmlich verschrecken und in eine gewisse Panik ausarten. Möglicherweise hat er die Folgen gar nicht bedenken können und war nur froh in diesem Moment "in Sicherheit" zu kommen....
Vielleicht hilfts, ansonsten hat ego112 "leider" recht.
22.10.2007 um 17:58 Uhr
@spatzel
Nach eigener Kündigung bei Mobbing verkürzte Sperrzeit LSG Rheinland-Pfalz L 1 AL 57/01 vielleicht hat er eine Chance...sollte zum RA gehen oder der GEWerkschaft.
Vorgesetzte meinte nun entweder kündige er jetzt selbst und bekommt keine Sperre vom Arbeitsamt .....oder er holt die Polizei und läßt ihm Blut abnehmen.... Dem Vorgesetzten würde ich dies zur Info geben. Lügner werden entlassen Tratsch am Arbeitsplatz ist üblich und nicht verboten. Bedingung: Es muß im zeitlichen Rahmen bleiben, und die Arbeit darf nicht darunter leiden. Artet der Klatsch nämlich in Lügen, Schikanen oder Mobbing aus, muß der Arbeitgeber notfalls demjenigen kündigen, der die Lügen in Umlauf gebracht hat.
LAG Niedersachsen 16a SA 1391/99
23.10.2007 um 00:31 Uhr
Wenn der Tatbestand der dem AN hier angelastet wird tatsächlich nicht stimmt und er daher zur Kündigung bestimmt wurde kann man ggf. die Kündigung anfechten (§123 BGB) ABER: der AN hat hier ggf. ein Beweisproblem, denn er muss beweisen, dass er vom AG hier zu unrecht unter Druck gesetzt wurde. Welche Zeugen hat er denn dafür? Wer kann das Gespräch mit dem Vorgesetzten genau bezeugen?
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