Hallo Forum,
Antragstellung auf Verdienstausgleich bei Leistungsminderung im September 2006, damaliger Verdienst LG 7 + 35% = 2696 €. Genemigung erfolgte zum 1.10.2007!! Zwischenzeitlich ist eine Lohnerhöhung von LG 7 auf LG 8 erfolgt, weil der Kollege zusätzliche Arbeiten bzw. Arbeitsplätze ausführt / beherrscht. Die Berechnung des AG sieht nun wie folgt aus: LG 8 + 22,88% = 2696 € ab 1.10.2007!! Die Lohnerhöhung fällt also unter den Tisch!? Ist dies rechtens, kennt jemand eine Rechtssprechung?? Danke im Voraus