Besonderer Schutz für Ältere / Verdienstausgleich bei Leistungsminderung
Hallo Forum, Antragstellung auf Verdienstausgleich bei Leistungsminderung im September 2006, damaliger Verdienst LG 7 + 35% = 2696 €. Genemigung erfolgte zum 1.10.2007!! Zwischenzeitlich ist eine Lohnerhöhung von LG 7 auf LG 8 erfolgt, weil der Kollege zusätzliche Arbeiten bzw. Arbeitsplätze ausführt / beherrscht. Die Berechnung des AG sieht nun wie folgt aus: LG 8 + 22,88% = 2696 € ab 1.10.2007!! Die Lohnerhöhung fällt also unter den Tisch!? Ist dies rechtens, kennt jemand eine Rechtssprechung?? Danke im Voraus
Community-Antworten (1)
22.10.2007 um 17:19 Uhr
Hallo elke Die Gestaltung des Verdienst sieht nach Tarifvertrag aus. Was da drin steht ist i. d. R. rechtsverbindlich. Da ich den TV nicht kenne, kann ich nichts dazu sagen, das müsste doch der BR oder die zuständige Gewerkschaft beurteilen können. Fand den eine neue Leistungsbeurteilung statt?
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