Sonderregelung für ältere MA - keine 6-Tage-Woche in der Nachtschicht arbeiten?
Sonderregelung für ältere MA
Hallo liebes Forum, wer von euch Betriebsräten hat denn schon mal eine Vereinbarung mit dem AG getroffen,dass ältere MA (über 50Jahre)keine 6-Tage-Woche in der Nachtschicht arbeiten.Wir sind von vielen MA darauf angesprochen worden und wollen nun Abhilfe schaffen,da es für die älteren MA eine Belastung ist, 6 Nachtschichten hintereinander zu arbeiten. Vielleicht habt ihr ja ein paar gute Ratschläge für uns,Danke im voraus!
"ups"
Community-Antworten (6)
10.10.2007 um 12:39 Uhr
ich denke mal, dass die Belastung für jüngere AN in gleicher Weise gegeben ist. Daher wird man sich sicherlich nicht leicht tun mit einer AGG-konformen Lösung.
10.10.2007 um 13:44 Uhr
Hallo Paula, also die jüngeren MA stört es nicht, da sie sich die Überstunden der 6.Nachtschicht bezahlen lassen.Wir haben ein Gleitzeitkon,wo es bei über 50 Überstunden zur Auszahlung kommt. Die älteren Kollegen können nicht mehr so,wie die jüngeren!Nur muss man doch die älteren Kollegen verstehen!Deshalb habe ich mich ja an euch gewandt!Übrigens sind wir ein Produktionsbetrieb,wo auch viele ältere Frauen arbeiten.Vielleicht hat noch jemand einen Lösungsansatz für uns.
10.10.2007 um 14:01 Uhr
neuer BR,
das AGG scheint mir von vielen völlig mißverstanden zu werden.
Meines Erachtens stellt eine solche Regelung keine Benachteiligung dar. Wenn Ihr auf Nummer Sicher gehen wollt, dann koppelt Ihr das mit der Betriebszugehörigkeit, bzw. einer Zeit die der AN bereits die 6 Tage Woche in der Nachtschicht abgeleistet hat. Also in etwa "Arbeitnehmer die das 50ste Lebensjahr vollendet haben und bereits seit mindestens zwei Jahren im Modell '6 Tage Nacht' gearbeitet haben, könne sich auf Antrag von diesem Modell entbinden lassen."
10.10.2007 um 14:22 Uhr
Hallo Marcus, hab recht herzlichen Dank,vielleicht ist uns damit geholfen und wir haben schon mal einen Ansatzpunkt.Mal sehen,ob wir unseren "älteren MA"helfen können.
10.10.2007 um 16:18 Uhr
@neuer BR Ich kann mir schlecht vorstellen, dass sich ein AG darauf einlässt. Egal - der Versuch kann es wert sein.
Im Gegensatz zum überaus kompetenten Kollegen Marcus, sehe ich hier durchaus eine Bevorteilung der älteren Kollegen, was - je nach Formulierung - nicht im Sinne des § 7 Abs. 2 i.V. mit §§ 1 und 10 AGG ist.
Je nachdem, was Ihr mit dem AG erreichen könnt wäre ich an der Formulierung der Lösung interessiert! Wenn Ihr das Ergebnis dann den AN im Betrieb mitteilt wäre ich weiterhin an den Reaktionen - vor allem denen der jüngeren Kollegen - interessiert!
10.10.2007 um 16:29 Uhr
Vielleicht hilft auch der §6(3)/(4) im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) weiter? ("über 50-jährige in der Schichtarbeit")
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