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Bekommt altes BR-Mitglied längeren Schutz?

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Lolly
Nov 2016 bearbeitet

Liebe Wissende,

ich muss nochmal was fragen:

Da unser 3er Gremium erst Ende Juni Schulungen besucht, haben wir von der GL die Zusage erhalten, dass wir unsere alten BR-Kollegen zu den Sitzungen einladen dürfen oder Fragen stellen können usw. Klingt großzügig, aber die wollen nur, dass wir nicht so viel Zeit mit BR-Arebit verschwenden, weil wir noch unwissend sind - aber gut, wir nehmen das gerne dankend an.

Eine Kollegin befragen wir doch noch recht häufig, wenn wir nicht weiter wissen, auch bei den Themen, die wir übernommen haben und noch nicht abgeschlossen waren oder Themen, die uns einfallen, aber nicht wissen, ob die schon behandelt wurden usw.

Besteht dann für diese Kollegin ein längerer besonderer Kündigungsschutz? Also im März 2011 läuft der Schutz aller alten BR-Mitglieder aus, aber wenn uns die eine Kollegin noch bis Ende Juni oder auch noch etwas danach hilft, läuft dann der Schutz bis Juni 2011?

Danke und LG Lolly

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Community-Antworten (4)

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lollypop

17.06.2010 um 16:32 Uhr

also erstmal, wen ihr zu euren Sitzungen einladet, geht den AG gar nichts an er hat da weder mitzureden, noch braucht es "Zusagen" oder sowas

zum zweiten läuft der Schutz der ehemaligen BR-Mitglieder ab, egal wie oft ihr sie fragt oder zu Sitzungen einladet

ich hoffe mal, bei Beschlußfassungen zumindest seid ihr dann nur unter euch, ohne "alte" ..............

F
Forentroll

17.06.2010 um 18:12 Uhr

@ Lollypop,

Die alten nicht mehr gewählten BRs haben keinen verlängerten Kündigungschutz. Denn den Stehen nur Ersatzmitglieder zu. Eine verlängerung für nicht wiedergewählte gibt es nicht.

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Lolly

17.06.2010 um 18:13 Uhr

Achso, wir wussten nicht, dass wir jeden (also auch normale Arbeitnehmer usw.) zu unseren Sitzungen laden können. Und die GL stellt sich hin, als wäre sie sonst wie großzügig, wenn Sie die Kollegin für die Arbeit mal "freistellt"....pfff...

Bei Beschlüssen usw. sind wir natürlich alleine, auch bei sonstigen Diskussionen. Wir haben die Kollegin auch erst einmal zu einer Sitzung geholt, meist wird viel zwischen Tür und Angel gefragt oder geklärt.

@ Forentroll: Ersatzmitglied ist sie leider nicht, sie wurde mit den meisten Stimmen in den BR gewählt, aber durch eine Versetzung ins Personalbüro hat sie das Amt niedergelegt, was wir sehr bedauert haben, aber sie wollte einen besseren Start mit der GL, die ihr das eigentlich auch nahe gelegt haben, um nicht in einen Interessenskonflikt zu kommen.

LG Lolly

P
peters

17.06.2010 um 21:50 Uhr

Ich werfe mal das Stichwort "Sachverständige" ins Rennen. BetrVG §80(3). Der Arbeitgeber erlaubt also nur, was ohnehin im Gesetz vorgesehen ist. (Trotzdem ist es ja ein gutes Zeichen, wenn die GL dabei keine Steine in den Weg legen will.) Der BR sollte m.E. die Festlegung der Sachverständigen aber in einem Beschluss festhalten. Ohne Beschluss wäre die Teilnahme von Nicht-BRM an Sitzungen in der Tat nicht möglich.

Gleichermaßen regelt das BetrVG auch, dass für Sachverständige die Geheimhaltungspflicht wie für BRM gilt. Aber ein Weiterbestehen des Kündigungsschutzes ist darin sicher nicht zu sehen.

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