Briefgeheimnis
Darf der Arbeitgeber Post an den Betriebsrat öffnen?
- wenn die Post an den BR Hr. ........ adressiert ist und /oder
- wenn Die Post an den Betriebsrat allgemein adressiert ist?
Community-Antworten (2)
21.10.2007 um 15:47 Uhr
Nein - natürlich nicht!!
21.10.2007 um 17:27 Uhr
Hallo Das gehört zum § 78 BetrVG und steht im Kommentar (unzulässige Behinderung). Das gilt auch wenn die Post an das Unternehmen adressiert ist aber in der Anschrift erkennbar an den BR gerichtet ist. Verstöße werden nach § 119 Abs. 1 Nr.2 auf Antrag des BR oder der Gewerkschaft strafrechtlich verfolgt.
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