Lt. TV haben wir eine 40 Stundenwoche (Mo-FR), eine Öffnungsklausel für notwendige Nacht-Sonn-Feiertagsarbeit ist gegeben sowie eine Überschreitung von 10 tgl. Arbeitsstunden nach Genehmigungsvorlage § 15 ArbzG.
Diese Genehmigungspunkte haben wir mit liegt vor ja/nein auf den Flyer gesetzt
ferner,
aus welchem erforderlichem Grund soll Mehrarbeit geleistet werden
Zeitraum / wieviel tgl/Std. je Mitarbeiter
die Nennung der Mitarbeiter welche daran teilnehmen
rechtzeitig den BR (3 AT) zu informieren und die Zustimmung einzuholen !
Ferner bei schon geleisteten Überstunden (anschluss an tgl. Arbeitszeit) welche kurzfristig und nicht vorhersehbar notwendig wurden, haben diese nachgemeldet zu werden, auch mit Angabe wieviel und welcher Mitarbeiter.
Wie haben wir uns jetzt zu verhalten, gibt es evtl. Rechtssprechnungen wegen so etwas usw., sind für jede Hilfe dankbar.
Gruß Rita
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