W.A.F. LogoSeminare

Überstundenanordung ohne Betriebsrat

R
Rita1976
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, alle zusammen, wir sind ein neu gegründeter BR und haben große Schwierigkeiten uns durchzusetzen. Z. B. bei Überstunden, die gehen regelmäßig an uns vorbei, wir erfahren höchstens zufällig mal davon. Darum haben wir schon Unterredungen mit der GL gehabt und mit den zuständigen Abteilungsleitern. Leider ohne Erfolgt, darum haben wir nun einen Info-Flyer mit den uns zu meldenden Daten herausgegeben und an die AL weitergeleitet. Jetzt hat es einen riesen Krach gegeben und die GL fordert uns auf dieses zu unterlassen. Haben wir glauben aber wir haben alles richtig gemacht, bitte urteilt mal ihr und gibt uns Hilfestellung. Lt. TV haben wir eine 40 Stundenwoche (Mo-FR), eine Öffnungsklausel für notwendige Nacht-Sonn-Feiertagsarbeit ist gegeben sowie eine Überschreitung von 10 tgl. Arbeitsstunden nach Genehmigungsvorlage § 15 ArbzG. Diese Genehmigungspunkte haben wir mit liegt vor ja/nein auf den Flyer gesetzt ferner,
aus welchem erforderlichem Grund soll Mehrarbeit geleistet werden Zeitraum / wieviel tgl/Std. je Mitarbeiter die Nennung der Mitarbeiter welche daran teilnehmen

rechtzeitig den BR (3 AT) zu informieren und die Zustimmung einzuholen !

Ferner bei schon geleisteten Überstunden (anschluss an tgl. Arbeitszeit) welche kurzfristig und nicht vorhersehbar notwendig wurden, haben diese nachgemeldet zu werden, auch mit Angabe wieviel und welcher Mitarbeiter.

Wie haben wir uns jetzt zu verhalten, gibt es evtl. Rechtssprechnungen wegen so etwas usw., sind für jede Hilfe dankbar.

Gruß Rita

7.67003

Community-Antworten (3)

S
steini

19.10.2007 um 14:17 Uhr

hallo rita, nach §87 habt ihr ein mitbestimmungsrecht auch bei überstunden. kündigt eurer gl doch an falls es zu keiner einigung kommt das ihr die einigungstelle anrufen werdet. meist langt dies schon aus das man sich einig wird. ihr müsst nur wirklich soweit gehen falls es nicht zu einem miteinander kommt auch wirklich die einigungstelle anzurufen. ihr solltet auch eure zuständige gewerkschaft mit ins boot nehmen. gruß steini

R
Rita1976

19.10.2007 um 15:11 Uhr

Hallo Steini, Danke für die Antwort. Einigungsstelle, ja hierüber haben wir auch schon gelesen, aber in unserem Betrieb gibt es eine solche Stelle nicht und bis diese gewählt wird, ist die Katz den Baum rauf. Außerdem wenn gleiche Teile von GL und BR bestimmter Personen drinsitzen sollen, so haben wenigstens wir mit so einer Bestimmung Schwierigkeiten. Wie gesagt der BR ist neu, es gab bisher keinen und die Geschäftsleitung, gottlob nicht so wie bei Schlecker, war über die Gründung nicht gerade begeistert aber dafür funken sie halt jetzt immer dazwischen. Gruß Rita

K
Kölner

19.10.2007 um 16:17 Uhr

@Rita1976 Eine Einigungsstelle ist etwas anderes. Das ist eine Verhandlungsrunde mit einem (externen) Arbeitsrichter bei dem z.B. erzwingbare BV's bei einer Nichteinigung zwischen BR und AG verhandelt werden und in der Regel mit dem sogenannten Einigungsstellenspruch beendet werden.

Die einzelnen Abteilungsleiter sind m.E. wirklich der falsche Ansprechpartner. Eher schon die GL. Also solltet Ihr dem AG/GL eine Frist setzen. Dann sollte mit der Hilfe eines Anwaltes mal die MBR's eingefordert werden.

Ihre Antwort