Übernahme JAVI
Hallo,
evtl. kann mir jemand weiterhelfen.
in meiner JAV ist ein Azubi der im Sommer 2009 auslernt, unsere JAV besteht bis zum Oktober 2008 (somit ist die Kündigungsfrist bis zum Oktober 2009 gewährt!) muss das oben beschriebene JAV Mitglied noch unbefristet übernommen werden, auch wenn die Amtszeit bereits vorbei ist?
Community-Antworten (1)
19.10.2007 um 12:15 Uhr
@Eva, §78a Abs3 BetrVG ...die Abs. 1 und 2 gelten auch , wenn das Berufsausbildungsverhältnis vor Ablauf eines Jahres nach Beendigung der Amtszeit der JAV endet...
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