Erstellt am 19.10.2007 um 07:50 Uhr von Mona-Lisa
@Buddy,
ob es dir das Wahlergebnis in den Kram passt oder nicht, man nennt es auch Demokratie...........
Erstellt am 19.10.2007 um 08:08 Uhr von betriebsratten
Aber Mona...hilft dem Kollegen auch nicht weiter.
Natürlich gibt es Möglichkeiten, die hier im Forum auch immer wieder diskutiert werden: Einfach in das Feld hier oben links "Stichwort / Problem suchen" die Worte BETRIEBSRAT ABWÄHLEN eingeben.
Oder hier:
Gem.: §23 Abs.:1 BetrVG können mindestens ein Viertel der wahlberechtigten Arbeitnehmer, die Auflösung des Betriebsrats wegen grober Verletzung seiner gesetzlichen Pflichten beim Arbeitsgericht beantragen.
Aber das Arbeitsrecht hat hier (und das aus gutem Grund) sehr hohe Hürden gelegt.
Erstellt am 19.10.2007 um 08:13 Uhr von Mona-Lisa
@betriebsratten,
du gibst also den Rat, dem gesamten BR den Tritt in den Hintern zu verpassen?
Mit welcher Begründung?
Tampi meint, dass "....einige Kandidaten....." (ganz normale wahlberechtigte Arbeitnehmer?) "....von der Betriebsleitung gesetzt wurden...."
Dürfte wohl nur eine Vermutung sein, eine Vermutung, die aus Frust über das Wahlergebnis entstanden sein dürfte....... ;-))
Der Wähler hat entschieden, dass sich das Br-Gremium so wie es ist, zusammensetzt!
Erstellt am 19.10.2007 um 08:24 Uhr von Frank B
@betriebsratten
Dein Tip ist auch nicht so das Wahre, mich würde mal interessieren, ob hier im Forum jemand ist, bei dem der BR nach §23 Abs.1 BetrVG abgewählt wurde!
Erstellt am 19.10.2007 um 08:27 Uhr von Mona-Lisa
@Frank B,
interessante Frage..... :-))
Erstellt am 19.10.2007 um 08:30 Uhr von betriebliche trübung
interessante frage, die sicherlich keiner positiv beanworten wird :)
Erstellt am 19.10.2007 um 08:40 Uhr von Kölner
@Frank B
Ich kenne einen, der einen Freund hat. Der wiederum hat eine Frau, die ein erwachsenes Kind mit in die Ehe gebracht hat. Die Tochter der Frau arbeitet in einer Subfirma einer grossen Firma. Diese hat eine Kollegin, deren Mann einen Freund hat in einem anderen Betrieb und Aufträge von einer Firma erhält, von der bekannt geworden ist, dass es ein §-23-er-BetrVG-Verfahren gegeben haben soll!
Aber ganz genau weiss man es da auch nicht.
Ansonsten gibt es so etwas vielleicht bei Heini oder bei OBI oder Douglas! :-)
Erstellt am 19.10.2007 um 09:13 Uhr von ego112
@kölner,
echt klasse, phänomenal , stark, super, toll(grins).
Deine Phantasie und Dein "Sarkasmus" fehlen hier einigen. Denn ab und zu tut dieser ganz gut.
Erstellt am 19.10.2007 um 10:17 Uhr von Kölsch 1
.klasse, phänomenal , stark, super, toll...was ist die Steigerung von *Superlativ*
es ist ja schon erstaunlich wie manche Egos von Forumsteilnehmern sich leicht begeistern lassen...
Erstellt am 19.10.2007 um 10:38 Uhr von Mona-Lisa
@Kölsch 1,
neidisch? :-)))
Erstellt am 19.10.2007 um 10:47 Uhr von Immie
@Mona-Lisa,
...ich denke die Gefühlslage ist eine andere;-)