Unser AG hat per Arbeitsanweisung eine sog. Schlussrunde veröffentlicht, wo dadurch immer ein MA als letzter eine Runde in der Abt. leisten muss (Call Center) um die Fenster, Heizung und Licht zu prüfen. Dies soll er eigentlich innerhalb seiner Arbeitszeit leisten. Wenn allerdings diese Schlussrunde -nach- Feierabend erfolgen muss, darf der AN dies verweigern und wo hat der BR mitspracherecht, ausser bei dem §87....verlängerung der Arbeitszeit?

Vielen Dank im voraus für eure Hilfe

Spikelee ...