Erstellt am 18.10.2007 um 13:44 Uhr von Benno_BRB
Hallo Gack!
Vielleicht wäre es ratsam mit der entsprechenden Gewerkschaft in Kontakt zu treten.
Nicht nur, dass Du die Branche nicht angibst, für die der MTV gültig wäre, sondern auch die betrieblichen Belange und Besonderheiten könnten hier nötig sein um Deine Frage korrekt beantworten.
Wie verhält es sich dann auch noch mit eventuellen Zustaz-TV's? usw...
Eine kleine Frage die zu beantworten keinem von uins einfach so leicht fallen dürfte!
Benno
Erstellt am 18.10.2007 um 13:45 Uhr von Werner
Moin Gack,
bei der kürze Deiner Angaben, eine kurze Antwort!
Den TV kenne ich nicht!
Gesetzlich ständen dem Angestellten 4 Tage Teilurlaub zu.
Erstellt am 18.10.2007 um 15:01 Uhr von pit47
Hallo Gack,
nach dem Bundesurlaubsgesetz besteht ein Anspruch auf Urlaub erst nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit.
Erstellt am 18.10.2007 um 17:07 Uhr von ego112
@pit47,
da haben wir uns wohl etwas "verlesen".
Siehe § 5 Bundesurlaubsgesetz.