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Urlaubanspruch - wenn ein Angestellter nur zwei Monate im Verkauf gearbeitet hat?

G
Gack
Jan 2018 bearbeitet

Hallo !

wie ist der Urlaubsanspruch gesetzlich und über Manteltarifvertrag geregelt, wenn ein Angestellter nur zwei Monate im Verkauf gearbeitet hat ? Es gilt der Manteltarifvertrag für Rheinland/Pfalz.

MFG A. Seiberth

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Community-Antworten (4)

B
Benno_BRB

18.10.2007 um 15:44 Uhr

Hallo Gack!

Vielleicht wäre es ratsam mit der entsprechenden Gewerkschaft in Kontakt zu treten. Nicht nur, dass Du die Branche nicht angibst, für die der MTV gültig wäre, sondern auch die betrieblichen Belange und Besonderheiten könnten hier nötig sein um Deine Frage korrekt beantworten. Wie verhält es sich dann auch noch mit eventuellen Zustaz-TV's? usw... Eine kleine Frage die zu beantworten keinem von uins einfach so leicht fallen dürfte!

Benno

W
Werner

18.10.2007 um 15:45 Uhr

Moin Gack, bei der kürze Deiner Angaben, eine kurze Antwort! Den TV kenne ich nicht! Gesetzlich ständen dem Angestellten 4 Tage Teilurlaub zu.

P
pit47

18.10.2007 um 17:01 Uhr

Hallo Gack, nach dem Bundesurlaubsgesetz besteht ein Anspruch auf Urlaub erst nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit.

E
ego112

18.10.2007 um 19:07 Uhr

@pit47, da haben wir uns wohl etwas "verlesen". Siehe § 5 Bundesurlaubsgesetz.

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