Arbeitszeitverkürzung
Meine Bekannte arbeitet als Altenpflegerin in Vollzeit. So lautet auch ihr Arbeitsvertrag. Sie ist die einzige Arbeitskraft, die in Vollzeit arbeitet. Die anderen KollegenInnen arbeiten alle in Teilzeit. Jetzt will der Arbeitgeber auch ihre Stelle auf 100 Stunden im Monat kürzen. Kann er das so einfach ? Wie kann sie sich wehren ?
Community-Antworten (1)
18.10.2007 um 09:24 Uhr
Hallo Brede17, wenn die Bekannte keine Arbeitszeitverkürzung will, bleibt dem AG nur die Änderungskündigung mit Anhörung des BR`s (wenn vorhanden).
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