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ERA Minderkosten

K
Karin
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Zusammen,

ich bräuchte von jemanden Hilfe der sich mit ERA (EntgeltRahmenAbkommen; IG Metall)auskennt. Da unser Unternehmen ERA sehr früh schon eingeführt hat, stehen wir jetzt schon davor noch in diesem Jahr eine Betriebsvereinbarung schreiben zu müssen und zwar über die Auszahlung der Betrieblichen Minderkosten an die MA (2,79%). Hat jemand schon in dieser Hinsicht Erfahrung und diesbezüglich etwas gemacht? Bräuchte vielleicht Beispiele, entsprechende Formulierungen oder Hinweise worauf inhaltlich besonders geachtet werden muss etc., ein Vordruck oder ähnliches wie sowas überhaupt auszusehen hat. Vielen Dank im Voraus.

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Community-Antworten (1)

K
Konrad

17.10.2007 um 13:49 Uhr

Hallo da ich die individuelle betriebliche ERA- Einführung nicht kenne, kann meine Antwort nur als Anhaltspunkt betrachtet werden. Normalerweise wäre die örtliche IG Metall der richtige Ratgeber.

Die 2,79 % aus dem ERA-Anpassungsfond sind ab 2002 von der Belegschaft durch Lohnerbracht worden und sind nach ERA Einführung als Einmalbetrag auf Basis tariflicher Vergütung zum Datum xxx auszuzahlen.

Es gab ab 2002 eine Tariferhöhung minus diesem ERA-Geld. Stattdessen erhielt man Einmalzahlungen in Höhe von 0,9 %. Aber einmal ! Dagegen fehlten diese 0,9 % ab 2003 für die Berechnungsgrundlage der neuen Tariferhöhungen; sie waren nicht „sockelwirksam“, also mussten sie nur einmal bezahlt werden, wirken aber dauerhaft a ls Absenkung der Entgeltbasis. Das wiederholte sich 2003 mit 0,5 %, 2004 mit 0,7 %und 2005 mit 0,7 %. So wurde das Lohn- und Gehaltsniveau in 4 Jahren um 2,79 % dauerhaft abgesenkt Ab 2007 gilt jetzt das um 2,79 % abgesenkte Entgeltniveau. Nicht einfach so, dass ab sofort weniger gezahlt wird. Die neuen ERA-Eingruppierungen liegen aber insgesamt unter und über, also um die neue Entgeltlinie herum; und die liegt 2,79 % unter der bisherigen. Tarifsystem.

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