Erstellt am 16.10.2007 um 13:45 Uhr von sbv
Wenn der BR bei der letzten Wahl (Frühjahr 2006) noch kein Jahr bestand, bleibt er bis Frühjahr 2010 im Amt. Es wäre also keine Wahl nötig.
Wenn damals das Jahr rum war, hättet Ihr einen neuen wählen müssen. Somit wäre seit 1.6.2006 keiner mehr im Amt.
Erstellt am 16.10.2007 um 14:07 Uhr von Frank B
Wenn die Wahl, sprich die Bekanntgabe des Wahlergebnisses, vor dem 01.03.2005 statt fand, war die Amtszeit am 31.05.2006 zu Ende! s.o.
Ansonsten gilt, mit der Bekanntgabe des Wahlergebnisses bis spätestens 31.05.2010 ist die Amtszeit des amtierenden Betriebsrates. Die von dir zitierten §§ stehen nicht umsonst so im Gesetz.