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Dauer der Amtszeit

A
Angestellter
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, wir haben 2005 einen neues Unternehmen gegründet und dafür einen Betriebsrat gewählt. Die erste Amtsperiode endete nun und ein neuer BR wird bald gewält. Nun meine Frage: wie lange ist die Amtszeit den Neuen Betriebsrates?

Müssen wir (§13/21) wirklich bis Mai 2010 einen neuen BR Wählen obwohl die 2 Amtszeit dann auch wieder nicht 4 Jahre gedauert hat. ??????? Danke

5.01802

Community-Antworten (2)

S
sbv

16.10.2007 um 15:45 Uhr

Wenn der BR bei der letzten Wahl (Frühjahr 2006) noch kein Jahr bestand, bleibt er bis Frühjahr 2010 im Amt. Es wäre also keine Wahl nötig.

Wenn damals das Jahr rum war, hättet Ihr einen neuen wählen müssen. Somit wäre seit 1.6.2006 keiner mehr im Amt.

FB
Frank B

16.10.2007 um 16:07 Uhr

Wenn die Wahl, sprich die Bekanntgabe des Wahlergebnisses, vor dem 01.03.2005 statt fand, war die Amtszeit am 31.05.2006 zu Ende! s.o.

Ansonsten gilt, mit der Bekanntgabe des Wahlergebnisses bis spätestens 31.05.2010 ist die Amtszeit des amtierenden Betriebsrates. Die von dir zitierten §§ stehen nicht umsonst so im Gesetz.

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