Der BR-Vorsitzende erhält vom AG Informationen über geplante wesentliche Änderungen in der Organisation.

Der BR-Vorsitzende informiert den Betriebsrat erst auf der nächsten Sitzung 3 Wochen später.

Der Wirtschaftsausschuss wird auch erst auf der nächsten Sitzung (ebenfalls 3 Wochen später) vom Arbeitgeber informiert.

1. Hat der BR-Vorsitzende grob pflichtwidrig gehandelt ?
2. Hätte der AG den Wirtschaftsausschuss separat unterrichten müssen ?