Erstellt am 16.10.2007 um 12:59 Uhr von betriebsrat
Beides Nein!
Es sei denn er hätte Euch gar nicht unterrichtet. Dann wäre keine vertrauensvollen Zusammenarbeit gegeben.
mfg
betriebsrat
Erstellt am 16.10.2007 um 13:38 Uhr von sbv
Lieber Betriebsrat !
Kannst Du die Ansicht begründen ?
Meine Zweifel an der Korrektheit leite ich wie folgt ab:
Der BR-Vorsitzende hätte eine BR-Sitzung einberufen müssen, da eine Notwendigkeit gegeben war (Fitting, BetrVG §29 RN.22). Gehen wir mal davon aus, dass die geplanten Änderungen wirklich heftige Auswirkungen haben.
Der AG hätte den WA rechtzeitig unterrichten müssen, also schon beim Entschluss der Planung. (Fitting, BetrVG §106 RN. 22), also spätestens vor diesen 3 Wochen, denn da wurde ja der BR-Vorsitzende über die Planung unterrichtet und vor dem Betriebsrat.
Erstellt am 16.10.2007 um 14:12 Uhr von betriebsrat
Willst Du allen ernstes die Schuld dem Vorsitzenden in die Schuhe schieben?
Der BRV ist allem Anschein eben nicht von einer Dringlichkeit ausgegangen!
Sollte der BRV ständig die Situationen falsch einschätzen, könnt ihr Euch einen neuen wählen.
Aber, nicht vergessen, auch der neue macht mal "Fehler" auch du. Hast den alten ja schließlich mitgewählt.
Der BR sollte seine Aufgaben aufteilen. Häufig ist es so, das sich der BRV um alles kümmern darf. Der Rest des BRs schreibt dann in einem Forum und stellt eine Frage die er beantwortet bekommt, und weis es dann doch viel besser als der Antwortende. Komisch! Immer nur mekkern.
Viel wichtiger ist jetzt, nicht die Fehler breitzutreten, sondern in dieser Situation sich um die Probleme die der AG macht kümmern. Alles andere könnt ihr doch später in Ruhe klären. Wenn Ihr eine Geschäftsordnung habt, könnt Ihr vereinbaren, dass jede Woche eine Sitzung ist. Dann passiert so etwas auch nicht.
mfg
betriebsrat
Erstellt am 16.10.2007 um 15:05 Uhr von sbv
1. Ich bin nicht im Betriebsrat, sondern SBV. Somit habe ich den BRV auch nicht mit gewählt.
2. Dass der Betriebsratsvorsitzende die Situation falsch eingeschätzt hat, halte ich für sehr unwahrscheinlich. Schließlich hat der AG sogar BV's gekündigt und bereits dargelegt, welche Änderungen er wünscht.
3. Der Betriebsrat selbst muckt nicht auf gegen den Vorsitzenden. Ich fühle mich hier auch als SBV nciht rechtzeitig informiert, da das Thema eben erst mit 3 Wochen Verzögerung beim WA und der Betriebsversammlung zur Sprache kam.
Hast Du für Deine Ansichten Rechtsquellen ?
Erstellt am 16.10.2007 um 15:21 Uhr von betriebsrat
Rechtsquellen? Ja!
Der BR Läd zur Sitzung ein und bestimmt die Themen. § 29 RN 22 "nach pflichtgemäßem Ermessen,
aber ließ dir mal die RN 25 durch. Deshalb schrieb ich ja nicht der >BRV ist das Problem, sondern der gesamte BR. Vielleicht gibt es einen geeigneteren der den Job übernehmen kann. Dann kann der ALte abgewählt werden und der neue kann gewählt werden. Mit einer Mehrheit natürlich. Nichts f+r ungut. Mach den Mund bei der Belegschaft richtig auf und kläre diese über diesen Zustand auf. Dann bekommt der BR auch genug Druck und ist in Zugzwang
mfg
Erstellt am 16.10.2007 um 21:08 Uhr von betriebliche trübung
mpf. besser mit dem gremium über dieses problem sprechen als sofort die große welle machen. denn die sbv ist auf die unterstützung des gremiums angewiesen und dort sollte sie es sich nicht mit macht verscherzen, wenns auch anders geht.
nachtrag: lese jetzt erst den beitrag 17262. also schon das kind im brunnen...
umso wichtiger nun die aussprache mit dem gremium. ruhig offene worte finden. und falls das auch nichts bringen sollte, muss evt. wirklich druck von aussen kommen.