Erstellt am 16.10.2007 um 11:33 Uhr von Sternburg
Wenn sich auch nach der zu setztenden Nachfrist für die Aufstellung von Kandidaten nicht genügend Bewerber finde, wird die nächst niedrigere Anzahl von BR-Mitgliedern gewählt.
Der zurückgetretene BR bleibt bis zur Neuwahl des BR im Amt!!
Erstellt am 16.10.2007 um 11:34 Uhr von Immie
@rockzero
§11 BetrVG
Dann müßt ihr auf die nächste kleinere Zahl der BR Sitze zurückgehen.
Erstellt am 16.10.2007 um 11:45 Uhr von pit47
Hallo rockzero,
hat der BR mit Mehrheit seiner Mitglieder den Rücktritt beschlossen oder handelt es sich um Amtsniederlegungen der einzelnen Mitglieder? Im letzten Fall rücken Ersatzmitglieder nach.
Bei einem Rücktrittsbeschluss ist eine Neuwahl nötig und der zurückgetretene BR bleibt geschäftsführend im Amt. Kommt es zu keiner Neuwahl, endet die Weiterführung der Geschäfte mit dem Ende der regelmäßigen Amtsperiode des zurückgetretenen BR.
Siehe auch § 13 BetrVG und die Kommentare dazu.