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Dieser Beitrag ist vor 7 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Blut und Urinabgabe bei Vorsorgeuntersuchungen

M
mamoulian
Jul 2023 bearbeitet

Moin zusammen. Der AG möchte, dass wir eine BV Eignungsuntersuchungen abschließen. Darin sind die:

  • G 25 „Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten“ mit Urin-Teststreifen: auf Blut, Zucker sowie Anzeichen für Nierenerkrankungen und Entzündungen
  • G 41 „Arbeiten mit Absturzgefährdung“ mit • Blutuntersuchung bezüglich: Blutzucker, Gamma-GT und GPT (Leberwerte), kleines Blutbild und Kreatinin (Nierenwert) Der AG bekommt von der BAD Arztdienst Bescheid (nur mit Einverständnis des MA) ob geeignet oder nicht ist. Was haltet ihr von so eine BV? Grüße, mamoulian
10.44208

Community-Antworten (8)

W
wdliss

15.05.2019 um 10:42 Uhr

Es gibt keine rechtliche Grundlage für eine verpflichtende G25 oder G41 Untersuchung. Deswegen würde ich als BR die Notwendigkeit nicht sehen (potentielle) AN, die ich vertete, schlechter als die rechtliche Regelung zu stellen. Wir hatten die Diskussion zu einer G25-BV bei uns auch und haben uns dagegen ausgesprochen.

R
rsddbr

15.05.2019 um 10:54 Uhr

G25 und G41 sind keine vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Pflicht- oder Angebotsuntersuchungen.

Was euer AG jetzt genau in der BV regeln möchte und was die (erwarteten) Vor- bzw. (befürchteten) Nachteile für die Arbeitnehmer_innen sind, hast du nicht geschrieben.

Eine generelle ablehnende Haltung dazu ist hier fehl am Platz. Zumindest bei Tätigkeiten im Rahmen der G25 sprechen wir nicht nur über die Selbst- sondern auch über die Fremdgefährdung. Da ist eine Interessenabwägung unbedingt notwendig. Man sollte eher darüber nachdenken, wie die Folgen einer vom Arzt ermittelten "Nichttauglichkeit" aussehen und dazu in der BV AN-freundliche Regelungen vereinbaren.

K
kratzbürste

15.05.2019 um 11:21 Uhr

Ich würde eine derartige BV rundum ablehnen. Es gibt keine Veranlassung dazu.

M
mamoulian

15.05.2019 um 13:36 Uhr

Das, was uns als BR in der BV stört, ist die Verpflichtung zur Urin- bzw. Blutuntersuchung.
Der AG kommt mit der Begründung, dass früh erkannt werden muss, ob die MA Diabetes bzw. andere Krankheiten haben, die eine Nutzung (Beispielweise) des Kranes oder Gabelstapler möglich macht.

NB
nicht brauchen

15.05.2019 um 15:05 Uhr

Eine ähnlich Diskussion hatte ich mit unserem Betriebsarzt auch einmal. Der Arbeitnehmer bekommt 2 Briefe. Einen für sich und einen für den AG. Diesen soll er abgeben. Das sollten wir in einer BV festlegen. Ich habe im BR darauf hingewirkt, dass es maximal eine BV über eine Benachrichtigung an den AG gibt, dass der Mitarbeiter bei einer Untersuchung war. Der AG kann dann den Arztbrief einfordern (mit Frist...das steht nicht in der BV). So ist der Schwarze Peter (oder der Böse) der Arbeitgeber und nicht der Betriebsrat. Hier kann es um Existenzen (z.B. in einem Staplerfahrunternehmen fahren 100 Staplerfahrer rum) gehen. Eine BV was gemacht wird oder so braucht es normal nicht.

R
rsddbr

15.05.2019 um 18:09 Uhr

Ich liebe solche Beispiele:

Ein Staplerfahrer fährt einen im Unternehmen beschäftigten Schülerpraktikanten (welcher sich vorschriftsmäßig verhalten hat) um. Es stellt sich heraus, dass der Staplerfahrer untauglich war und dies mit einer Arbeitsmedizinischen Untersuchung G25 erkannt worden wäre. Diese wurde aber nicht durchgeführt, weil der Betriebsrat sich verweigert hat... (Noch viel eindrucksvoller wird das Versagen beim Germanwings-Co-Piloten Andreas Lubitz, der mit seinem Suizid aufgrund einer psychischen Erkrankung 150 Menschen mit in den Tod nahm.)

Das Argument: "da hängen Existenzen dran" ist ein sinnloses Totschlagargument (klingt gut, sagt nix aus, ist sachlich nicht widerlegbar). ABER: Die Tauglichkeit für die Ausführung eines Berufs bzw. einer bestimmten Tätigkeit ist notwendig, um Unfall- und Gesundheitsgefahren zu mindern oder zu vermeiden. Ist jemand nicht (mehr) tauglich, so ist es notwendig und aus meiner Sicht sinnvoller, eine gute Lösung dafür zu finden. So zu tun, als gäbe es ein Problem nicht, lässt dieses Problem leider nicht verschwinden.

Die Urinuntersuchung ist Bestandteil der G25. Das hat sich der Arbeitgeber nicht ausgedacht. Eine Blutuntersuchung findet im Rahmen der G25 nur in "unklaren Fällen" statt.

P
Pjöööng

15.05.2019 um 19:05 Uhr

Zitat (rsddbr): "Ich liebe solche Beispiele: (...)"

Dann sollten wir aber auch konsequent sein und jeden Kraftfahrer morgens vor dem Betreten des Betriebsgeländes auf Alkohol, Drogen, Übermüdung sowie Schnupfen, Husten und Allergien zu untersuchen. Nicht auszudenken was passiert wenn der LKW-Fahrer auf der Autobahn beim Überholvorgang im Baustellenbereich plötzlich einen Hustenanfall bekommt oder sogar so heftig niesen muss, dass er nichts mehr durch die Frontscheibe sehen kann.

Zitat (rsddbr): "Diese wurde aber nicht durchgeführt, weil der Betriebsrat sich verweigert hat..."

Ist ja sehr schön, auch hier mal das "der BR ist immer schuld" Argument zu hören (zugegebenermaßen eine willkommene Abwechslung zum "Betriebsräte sind immer die Guten"). Ehe man solch ein "Argument" anbringt, sollte man ja mal hinterfragen, ob denn ein Arbeitgeber der keinen Betriebsrat hat, dies so einfach anordnen kann.

Eine sehr schöne Darstellung der Rechtslage findet sich z.B. hier: https://www.betriebsarzt.online/de/blog/g-25-untersuchung/

Ich lese daraus dass auch der Arbeitgeber ohne BR tunlichst die Finger davon lassen sollte.

Und Betriebsräte sollten sich hier nicht zu Hilfssheriffs aufschwingen die meinen zusammen mit dem Arbeitgeber rechtswidrige Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte anderer Menschen vornehmen zu dürfen.

Ja, es gibt ein allgemeins Lebensrisiko, jeden Tag sind wir umgeben von Idioten die nicht Auto, Stapler oder aus der Haut fahren können. Menschen die vermutlich bei Routineuntersuchungen auch nicht weiter auffallen würden. Menschen die alkoholisiert Auto fahren (auch Berufskraftfahrer), aber nüchtern getestet völlig unauffällig wären. Und es werden wahrscheinlich mehr Schülerpraktikanten von tauglichen Staplefahrern umgefahren als von untauglichen (weil es hoffentlich viel viel mehr taugliche Staplerfahrer als untaugliche gibt). Und trotz all dieser Gefahren die uns alltäglich umgeben werden die meisten von uns doch an so unangenehmen Dingen wie Krebs, Leberzirrhose, Aneurysma, Herzinfarkt oder Schlaganfall sterben, oder vielleicht auch schlichtweg weil der Körper langsam zerfällt. Genießt das Leben, es ist vielleicht kürzer als Ihr denkt und es wird vermutlich nicht der Staplerfahrer sein der Euch tötet...

M
Moreno

18.07.2023 um 16:50 Uhr

Drogenmissbrauch erkennt man, wenn einer kein Datum mehr lesen kann ;-)

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