Erstellt am 15.10.2007 um 17:50 Uhr von pirat
@Rosa,
dein Wissen hat dich nicht getrügt, aber dein AG versucht es.
Sind die Servicekräfte bei euch angestellt? Wahrscheinlich nicht, also geliehen....
Dabei ist es unerheblich um was für eine Dienstleistungsparte es sich handelt.
Leiharbeitnehmerverhältnis
Ein Leiharbeitsverhältnis kommt zustande, wenn ein Arbeitgeber (Verleiher) einen Arbeitnehmer zur vorübergehenden oder dauernden Verleihung an einen anderen (Entleiher) einstellt.
nachzulesen hier...
http://www.betriebsrat.com/informationsportal/ein_mal_eins/texte/leiharbeitnehmer.php
Erstellt am 15.10.2007 um 18:16 Uhr von peanuts
"dein Wissen hat dich nicht getrügt, aber dein AG versucht es.
Sind die Servicekräfte bei euch angestellt? Wahrscheinlich nicht, also geliehen....
Dabei ist es unerheblich um was für eine Dienstleistungsparte es sich handelt."
Du scheinst ja im Besitz ganz spezieller Informationen zu sein oder warum bist Du Dir so sicher, dass es sich um Arbeitnehmerüberlassung gem. AÜG handelt?
Erstellt am 15.10.2007 um 19:42 Uhr von Z.Ickig
Bei der Durchführung von Service- und Reinigungsarbeiten in fremden Unternehmen kann es sich auch um einen Werkverträge handeln. Dann ist von Arbeitnehmerüberlassung nicht zu sprechen.
Es kommt wohl im Einzelfall darauf an, wie das alles organisiert ist.
Wer erteilt den Mitarbeitern z.B. Weisungen?
Erstellt am 15.10.2007 um 19:45 Uhr von Immie
@Rosa
§1 AÜG sagt,
In der Tat ist nach h.M. für das Vorliegen einer Überlassung zur Arbeitsleistung allein darauf abzustellen,
ob das Weisungsrecht des Verleihers auf den Entleiher übertragen und
der Leiharbeitnehmer in den Betrieb des Entleihers eingegliedert wird.
Erstellt am 15.10.2007 um 19:56 Uhr von pirat
@Z.Ickig,
ergänzend...
Hinweise auf einen Scheinwerkvertrag
• Gibt der Einsatzbetrieb Anweisungen bzgl. der Ausführung der Arbeiten?
• Arbeiten die Stammarbeitnehmer und die Fremdfirmenbeschäftigten
vermischt (z.B. in Gruppen) zusammen?
• Nimmt der Einsatzbetrieb Einfluss auf Zahl, Qualifikation oder
Arbeitszeit der Fremdfirmenarbeitnehmer?
• Werden die Fremdfirmenbeschäftigten vom Leitungspersonal des
Einsatzbetriebes eingesetzt, beaufsichtigt oder angewiesen?
• Hat das Fremdunternehmen kein eigenes Leitungspersonal im
Einsatzbetrieb eingesetzt?
• Werden Stundenzettel vom Einsatzbetrieb abgezeichnet oder dessen
Zeiterfassungsgeräte benutzt?
• Werden die Arbeiten des Fremdunternehmens nach Stunden abgerechnet?
• Werden Maschinen, Werkzeug oder Material vom Einsatzbetrieb gestellt?
kann Rosa alles prüfen...
Erstellt am 15.10.2007 um 22:38 Uhr von peanuts
Als Betriebsrat könnte man sich das Leben aber auch einfach machen und den Arbeitgeber auffordern, die entsprechende Vertragsgrundlage dar- bzw. vorzulegen!
Vielleicht ist es ja noch nicht einmal ein Werkvertrag...
Erstellt am 16.10.2007 um 09:02 Uhr von Rosa
@pirat und Forum!
Habe schon nachgeforscht und weiss, dass die MA im Servicebereich kein eigenes Leitungspersonal haben und somit von denen nicht beaufsichtigt und angewiesen werden. Im Reinigungsbereich ja.
Stundenzettel muss ich jetzt prüfen. Habe gleich mit dem Dienstleister um ein Gespräch gebeten und lasse mir alle Verträge zeigen. Werde natürlich ein BRM mitnehmen. Danach wird mir der AG bestimmt einige Fragen beantworten müssen.
Vielen Dank an Euch alle für die Antworten, ihr habt mir sehr geholfen.